Quellensteuer luzern
Persönliche Unterstützung rund um Steuererklärung, Steuerberatung und steuerliche Fragen.
Schildern Sie uns kurz Ihre Situation. Wir melden uns persönlich und erklären das weitere Vorgehen.
Was ist die Quellensteuer und warum wird sie im Kanton Luzern erhoben?
Die Quellensteuer ist eine besondere Form der Einkommensbesteuerung, die direkt an der Quelle – also beim Arbeitgeber – erhoben wird. Wer im Kanton Luzern arbeitet, aber keinen Schweizer Niederlassungsausweis (Ausweis C) besitzt oder sich nur vorübergehend in der Schweiz aufhält, unterliegt in der Regel der Quellensteuer. Der Arbeitgeber
zieht die Steuer automatisch vom monatlichen Bruttolohn ab und überweist sie an die Steuerbehörde.
Dieses System erleichtert die Besteuerung von ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die in Luzern arbeiten, aber nicht über eine permanente Aufenthaltsbewilligung verfügen. Da die
Steuer direkt vom Lohn abgezogen wird, entfällt für viele Betroffene vorerst die Pflicht, eine vollständige Steuererklärung einzureichen – es sei denn, eine nachträgliche ordentliche Veranlagung
wird nötig.
Wer ist im Kanton Luzern quellensteuerpflichtig?
Ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung
Quellensteuerpflichtig sind grundsätzlich alle Personen ohne Ausweis C, die im Kanton Luzern arbeiten. Dazu gehören:
Inhaberinnen und Inhaber einer Aufenthaltsbewilligung B
Personen mit Kurzaufenthaltsbewilligung L
Grenzgängerinnen und Grenzgänger, die in Luzern arbeiten und im Ausland wohnen
ausländische Staatsangehörige, die vorübergehend in Luzern tätig sind
Die Steuerpflicht bezieht sich nicht nur auf Lohnzahlungen aus unselbstständiger Arbeit. Auch bestimmte andere Einkünfte können quellensteuerpflichtig sein, zum Beispiel Leistungen aus
Vorsorgeeinrichtungen, Abfindungen oder Taggelder, sofern diese aus einer Schweizer Quelle stammen.
Selbstständige und besondere Tätigkeiten
Auch Personen, die nur kurzfristig im Kanton Luzern auftreten – etwa Künstlerinnen, Musiker, Referenten oder Sportler – können der Quellensteuer unterliegen, wenn sie hier Einkommen erzielen.
Wie wird die Quellensteuer im Kanton Luzern berechnet?
Tarifsystem nach Einkommen und persönlichen Faktoren
Die Quellensteuer wird anhand eines detaillierten Tarifsystems berechnet, das sich nach dem monatlichen Bruttoeinkommen, dem Zivilstand, der Anzahl Kinder sowie Faktoren wie der Kirchenzugehörigkeit richtet.
Die Quellensteuer setzt sich zusammen aus:
Bundessteuer
kantonaler Steuer
Gemeindesteuer
Kirchensteuer (optional je nach Konfessionszugehörigkeit)
Die Steuerverwaltung Luzern stellt dafür umfangreiche Tariftabellen zur Verfügung. Arbeitgeber sind verpflichtet, die korrekten Tarife
anzuwenden und die Abzüge transparent auf der Lohnabrechnung auszuweisen.
Wann ist im Kanton Luzern eine nachträgliche ordentliche Veranlagung nötig?
Nicht alle quellensteuerpflichtigen Personen bleiben ausschliesslich im Quellensteuersystem. In bestimmten Fällen verlangt der Kanton Luzern eine nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV). Dies
ist beispielsweise notwendig, wenn:
das Jahreseinkommen über CHF 120’000 liegt
zusätzliches Einkommen oder Vermögen vorhanden ist, das nicht über den Lohn abgerechnet wird
besondere Abzüge geltend gemacht werden sollen, die im Quellensteuertarif nicht enthalten sind
die steuerpflichtige Person dies freiwillig beantragt (in bestimmten Konstellationen möglich)
Im Rahmen der NOV muss eine reguläre Steuererklärung eingereicht werden. Die bereits bezahlte Quellensteuer wird angerechnet. Führt die ordentliche Veranlagung zu einer höheren Steuer, ist die
Differenz nachzuzahlen.
Wie kann man die Quellensteuer korrigieren oder zurückerstatten lassen?
Möglichkeiten zur Anpassung
Es kann vorkommen, dass der angewendete Tarif nicht korrekt war – beispielsweise weil sich die persönlichen Verhältnisse geändert haben. Ein Antrag auf Tarifkorrektur oder Rückerstattung ist
möglich, wenn:
sich der Zivilstand ändert (Heirat, Trennung, Scheidung)
die Anzahl Kinder sich verändert
zusätzliche Abzüge geltend gemacht werden sollen (z. B. Krankheitskosten, Weiterbildungen)
der falsche Tarif angewendet wurde (z. B. falsche Tarifstufe für Eltern oder Ehepaare)
Frist für den Antrag
Der Antrag muss jeweils bis zum 31. März des Folgejahres gestellt werden. Nach Ablauf dieser Frist sind Korrekturen nur in Ausnahmefällen
möglich.
Zuständigkeit der Steuerverwaltung Luzern
Die Steuerverwaltung Luzern stellt umfassende Informationen, Merkblätter und Formulare bereit. Arbeitgeber und Arbeitnehmer finden dort Unterstützung zu allen Themen rund um Quellensteuer,
Tarife, Rückerstattungsanträge oder die nachträgliche ordentliche Veranlagung. Die zuständigen Fachstellen beantworten Fragen telefonisch oder schriftlich und helfen bei individuellen Fällen
weiter.
Die Quellensteuer als wichtiges Instrument der Besteuerung
Für viele ausländische Arbeitnehmende bietet die Quellensteuer eine einfache und transparente Möglichkeit, ihren steuerlichen Verpflichtungen nachzukommen. Da die Steuer monatlich abgezogen wird,
entfällt für viele Betroffene die Notwendigkeit einer Steuererklärung – ausser in Fällen, die eine NOV auslösen.
Wer seine Situation kennt, die Tarife prüft und mögliche Abzüge im Blick behält, kann sicherstellen, dass keine unnötig hohen Abzüge erfolgen und die Steuerbelastung korrekt bleibt. Die
Steuerverwaltung Luzern bietet hierfür eine zuverlässige Anlaufstelle und unterstützt Steuerpflichtige bei allen Fragen rund um das Quellensteuersystem.
Steuerberater Adligenswil
Steuerberater Aesch
Steuerberater Alberswil
Steuerberater Altbüron
Steuerberater Altishofen
Steuerberater Altwis
Steuerberater Ballwil
Steuerberater Breiten
Steuerberater Beromünster
Steuerberater Buchrain
Steuerberater Büron
Steuerberater Buttisholz
Steuerberater Dagmersellen
Steuerberater Dierikon
Steuerberater Doppelschwand
Steuerberater Emmen
Steuerberater Ebikon
Steuerberater Ebersecken
Steuerberater Ergolzwil
Steuerberater Eich
Steuerberater Entlebuch
Steuerberater Ermensee
Steuerberater Eschenbach
Steuerberater Escholzmatt-Marbach
Steuerberater Ettiswil
Steuerberater Fischbach
Steuerberater Flühli
Steuerberater Gettnau
Steuerberater Geuensee
Steuerberater Gisikon
Steuerberater Greppen
Steuerberater Grossdietwil
Steuerberater Grosswangen
Steuerberater Gunzwil
Steuerberater Hilferntal
Steuerberater Hasle
Steuerberater Hergiswil
Steuerberater Hildisrieden
Steuerberater Hitzkirch
Steuerberater Hochdorf
Steuerberater Hohenrain
Steuerberater Honau
Steuerberater Horw
Steuerberater Inwil
Steuerberater Obwalden
Steuerberater Sarnen
Steuerberater Kerns
Steuerberater Alpnach
Steuerberater Sachseln
Steuerberater Engelberg
Steuerberater Giswil
Steuerberater Lungern
Steuerberater Knutwil
Steuerberater Kriens
Steuerberater Littau
Steuerberater Luthern
Steuerberater Malters
Steuerberater Meierskappel
Steuerberater Menznau
Steuerberater Meggen
Steuerberater Müswangen
Steuerberater Nebikon
Steuerberater Neuenkirch
Steuerberater Nottwil
Steuerberater Oberkirch
Steuerberater Pfaffnau
Steuerberater Rain
Steuerberater Nidwalden
Steuerberater Stans
Steuerberater Hergiswil
Steuerberater Buochs
Steuerberater Ennetbürgen
Steuerberater Stansstad
Steuerberater Oberdorf
Steuerberater Beckenried
Steuerberater Ennetmoos
Steuerberater Wolfenschiessen
Steuerberater Dallenwil
Steuerberater Emmetten
Steuerberater Reiden
Steuerberater Rickenbach
Steuerberater Ruswil
Steuerberater Rothenburg
Steuerberater Römmerswil
Steuerberater Roggliswil
Steuerberater Romoos
Steuerberater Root
Steuerberater Schenkon
Steuerberater Schlierbach
Steuerberater Schötz
Steuerberater Schongnau
Steuerberater Schüpfheim
Steuerberater Schwarzenberg
Steuerberater Sempach
Steuerberater Sursee
Steuerberater Triengen
Steuerberater Udligenswil
Steuerberater Ufhusen
Steuerberater Vitznau
Steuerberater Wauwil
Steuerberater Weggis
Steuerberater Werthenstein
Steuerberater Wikon
Steuerberater Willisau
Steuerberater Wolhusen
Steuerberater Zell
Steuerberater24-Luzern.ch
Telefonnummer 041 560 31 67
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag
08.00 bis 18.30 Uhr
Partner
Tax Advisor
Checkliste Steuererklärung
Steuerfuss
SteuererklärungSteuersatz
Steuerrechner
Steuerfrist
Steuerformulare
Steuerabzüge
Quellensteuer Rückerstattung
Quellensteuer Rechner
Schenkungssteuer
Quellensteuer
Vermögenssteuer
Grundstückgewinnsteuer
Eigenmietwert
Erbschaftssteuer
Steuererklärung herunterladen
Privatpersonen
Familien
Alleinstehende / Einzelperson
Arbeitnehmer
Selbständige
Studenten
Lehrlinge
Immobilien
Schildern Sie uns kurz Ihre Situation. Wir melden uns persönlich.