Startseite / Ebikon
Steuerberatung in Luzern & der Zentralschweiz

Steuerberater Ebikon

Jetzt einen günstigen Steuerberater in Ebikon finden ✅ Steuererklärung ausfüllen lassen Ebikon vom Experten ✅ Steuerberatung Ebikon top Preise ✅ Jetzt anrufen!

Persönliche HilfeVerständlich und strukturiert
041 560 31 67Direkt Kontakt aufnehmen
Transparenter AblaufKlare nächste Schritte
EbikonRegionaler Bezug
Unverbindliche Anfrage
Steuerberatung Ebikon

Schildern Sie uns kurz Ihre Situation. Wir melden uns persönlich und erklären das weitere Vorgehen.

Bitte prüfen Sie Ihre Angaben und versuchen Sie es nochmals.

Jetzt kostenlos das Kontaktformular ausfüllen oder rufen Sie uns auf der Telefonnummer 041 560 31 67 für eine Steuerberatung an.

Steuerberater Ebikon

Als Steuerberater in Ebikon sind wir Ihr verlässlicher Ansprechpartner, wenn es darum geht, Ihre steuerlichen Angelegenheiten effizient und professionell zu regeln. Wir bieten

umfassende Beratung für Privatpersonen, ganz gleich, ob es um die Steuererklärung, die Optimierung Ihrer Steuerlast oder die komplexen Fragestellungen geht.

Unser Team hat langjährige Erfahrung in der Beratung und Vertretung von Mandanten. Mit einem individuellen Ansatz finden wir gemeinsam die besten Lösungen, die zu Ihrer

finanziellen Situation und Ihren Zielen passen.

Wir übernehmen für Sie die vollständige Steuererklärung Ebikon, beraten Sie bei steuerlichen Fragestellungen und unterstützen Sie bei der Planung und Umsetzung von

steuerlichen Optimierungsstrategien.

Besonders bei komplexen Themen wie der Steuererklärung für Selbstständige können wir auf unsere Expertise zählen.

Vertrauen Sie auf unsere Fachkenntnis und profitieren Sie von einer Beratung, die Ihre steuerlichen Angelegenheiten effizient und transparent regelt.

Kundenzufriedenheit

100% Sicherheit & Datenschutz

Mehrere CHF 100 Steuern im Jahr sparen

Was sagen unsere Kunden in Ebikon über uns

" Zuerst war ich etwas skeptisch, aber danach war ich sehr froh, dass ich mich für diese Firma entschieden habe. Die Steuerberatung war sehr kompetent und sympathisch. Innert kürzester Zeit war

die Steuererklärung erledigt. Im zweiten Jahr habe ich die Steuerunterlagen per Post gesendet und musste nur noch die fertige Steuererklärung abholen. " Manuel B.

" Bereits am Telefon wurde ich gut beraten und bekam gleich einen Termin. Das Büro ist sehr zentral und modern und war für mich gut erreichbar mit dem Tram. Ich war überrascht über den sehr guten

Preis und die schnelle Bearbeitung. Kann die Firma nur weiterempfehlen. " Julia W.

Steuererklärung ausfüllen lassen in Ebikon von unseren Steuerexperten

Professionelle Unterstützung für Ihre Steuererklärung in Ebikon

Benötigen Sie Hilfe beim Ausfüllen Ihrer Steuererklärung? In Ebikon übernehmen wir diese Aufgabe gerne für Sie. Professionell, zuverlässig und individuell auf Ihre persönliche Situation

abgestimmt.

Ob Einzelperson, Ehepaar, Familie, Angestellte, Lernende, Studierende, Selbständigerwerbende oder Expats: Wir sorgen dafür, dass Ihre Steuererklärung korrekt, vollständig und steuerlich optimiert

eingereicht wird. Sie können uns Ihre Unterlagen bequem per Post senden oder persönlich in unserem Büro vorbeibringen.

Für wen unsere Steuerberatung geeignet ist

Unsere Kundinnen und Kunden sind so vielfältig wie die steuerlichen Anforderungen. Wir beraten insbesondere:

Angestellte mit oder ohne Pendlerkosten

Selbständigerwerbende

Lernende und Studierende mit einfacher Steuererklärung

Einzelpersonen und Ehepaare mit oder ohne Kinder

Familien mit steuerlich relevanten Abzügen wie Kinderbetreuung oder Ausbildungskosten

Personen mit Immobilien, Liegenschaften, Hypotheken oder Wertschriften

Personen mit Erbschaften oder Schenkungen

Expats mit internationalem Einkommen oder Wohnsitzwechsel

Unsere Preise für die Steuererklärung in Ebikon ausfüllen lassen

Einfache Steuererklärung für Privatpersonen: CHF 50.– bis CHF 500.–

Komplexe Steuererklärung (zum Beispiel mit Immobilien, Hypotheken, Wertschriften): CHF 300.– bis CHF 1000.–

Steuererklärung für Selbständigerwerbende mit Jahresabschluss: CHF 500.– bis CHF 800.–

Steuerberatung oder Steueroptimierung: CHF 150.– bis CHF 300.– pro Stunde

Ihre Vorteile mit unserer Steuerberatung in Ebikon

Fundiertes Fachwissen und aktuelle Kenntnisse der Schweizer Steuergesetze

Optimale Nutzung von steuerlichen Abzügen und Vorteilen

Vermeidung von Fehlern bei der Deklaration

Zeitersparnis durch professionelle Bearbeitung

Persönliche Beratung und massgeschneiderte Lösungen

Mehrsprachige Betreuung in Deutsch, Englisch, Französisch und Italienisch

steuern sparen EBIKON - steuerabzüge

Wer in Ebikon Steuern sparen möchte, sollte wissen, welche Steuerabzüge bei der Steuererklärung geltend gemacht werden können. Nur so lässt sich die Steuerlast effektiv senken. Hier

haben wir eine Liste von Kosten zusammengestellt, die Sie unter Umständen von der Steuer abziehen können:

Fahrtkosten zur Arbeit

Kosten für den Arbeitsweg (öffentliche Verkehrsmittel oder Fahrzeugkosten) können in der Steuererklärung berücksichtigt werden.

Verpflegungskosten im Beruf

Mahlzeiten während der Arbeit oder bei Dienstreisen können ebenfalls steuerlich absetzbar sein.

Sonstige Berufsauslagen

Diverse berufliche Ausgaben, wie z.B. für Arbeitsmaterialien oder Berufskleidung, lassen sich abziehen.

Kosten für Versicherungsprämien

Beiträge zu privaten oder beruflichen Versicherungen (z.B. Lebens-, Kranken- oder Unfallversicherungen) können abgesetzt werden.

Gemeinnützige Spenden

Spenden an anerkannte gemeinnützige Organisationen sind steuerlich abziehbar.

Spenden an politische Parteien

Spenden an politische Parteien können ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden.

Private Vorsorge (Säule 3a)

Einzahlungen in die private Altersvorsorge (Säule 3a) sind steuerlich abzugsfähig.

Hohe Gesundheitskosten, Zahnarztkosten, Sehhilfen

Wenn die Gesundheitskosten einen gewissen Anteil des Einkommens überschreiten, können diese abgesetzt werden.

Berufliche Vorsorge (Säule 2)

Beiträge an die berufliche Vorsorge (BVG) sind steuerlich abzugsfähig.

Zinsen von Krediten und Hypotheken

Zinsen für Kredite, insbesondere Hypothekenzinsen, können von der Steuer abgezogen werden.

Kosten für Fremdbetreuung der eigenen Kinder

Wenn Sie für die Betreuung Ihrer Kinder bezahlen (z.B. für eine Kinderkrippe oder Tagesmutter), können diese Kosten abgezogen werden.

Kinder und sozialer Pauschalabzug

Auch für Kinder können Abzüge gemacht werden, die die Steuerlast senken.

Alimente und Unterhaltsbeiträge

Zahlungen für Alimente oder Unterhaltspflichten können in vielen Fällen abgezogen werden.

Ehepaare

Ehepaare haben die Möglichkeit, von speziellen steuerlichen Vorteilen zu profitieren, wie dem Splittingtarif.

Aus- und Weiterbildung

Kosten für berufliche Weiterbildung und Fortbildung sind steuerlich absetzbar.

Renovationen und Gebäudeunterhalt

Ausgaben für Renovationen und den Unterhalt von Immobilien können in gewissen Fällen abgezogen werden.

Verkauf von Immobilien

Beim Verkauf von Immobilien können je nach Gewinn und Haltedauer Steuern anfallen, aber auch hier gibt es verschiedene steuerliche Möglichkeiten, die Last zu senken.

Home Office

Wer von zuhause aus arbeitet, kann bestimmte Home-Office-Kosten absetzen, wie z.B. anteilige Miete oder Einrichtungskosten.

Aktien

Gewinne aus Aktienverkäufen können unter Umständen steuerlich relevant sein, insbesondere bei einer gewerblichen Tätigkeit mit Aktienhandel.

Selbstständige

Selbstständige Unternehmer können zahlreiche Betriebsausgaben von der Steuer abziehen, von Arbeitsmaterialien über Büromieten bis hin zu Geschäftskosten.

BIS WANN DIE STEUERERKLÄRUNG AUSFÜLLEN LASSEN IN EBIKON?

Die Steuerverwaltung verschickt jedes Jahr ca. mitte Januar die Steuererklärung an die Privatpersonen, damit die

Steuererklärung fristgerecht wieder an die Steuerverwaltung geschickt werden kann. Bis zum 31.03. sollten sie die Steuererklärung ausfüllen lassen und an die Steuerverwaltung senden! Wenn sie keine Zeit haben die Unterlagen zusammen zu suchen und die Steuererklärung bis zur Frist

einzureichen, dann können sie eine Fristverlängerung beantragen. Die erste Fristverlängerung bis

zum 31.08 ist kostenlos und kann mit der Fristverlängerungskarte oder einem kurzen Brief an die Steuerverwaltung beantragt werden. Die

Frist kann bis zum 31.12 verlängert werden. Wer die Steuererklärung gar nicht abgibt der wird von der

Steuerverwaltung eingeschätzt und erhält eine Busse von CHF 100.- bis

500.-. Sollten sie Hilfe brauchen bei der Einreichung der Fristverlängerung sind wir ihnen gerne behilflich.

IHR NEUER WOHNORT IST Ebikon - WO MUSS DIE STEUERERKLÄRUNG EINGEREICHT WERDEN?

Wohnen sie neu in Emmen und wissen nicht wo sie steuerpflichtig sind? Die Antwort ist relativ einfach. Sie sind sind immer

im Kanton steuerpflichtig wo sie sich bis zum 31.12. angemeldet haben. Wenn sie zum Beispiel am 31.07 vom Ausland in die Schweiz gezogen sind oder vom Kanton Bern nach Ebikon umgezogen sind dann

sind sie für das ganze Jahr (01.01 bis 31.12) im Kanton Luzern steuerpflichtig und müssen nur die Steuererklärung von Luzern ausfüllen.

SIE HABEN GEHEIRATET? WIE MUSS DIE STEUERERKLÄRUNG AUSGEFÜLLT WERDEN

Auch hier gilt das gleiche Prinzip vom Stichtag 31.12. Wichtig für die Steuererklärung ist der Zivilstand am Ende der

Steuerperiode bis zum 31.12. Wenn sie zum Beispiel am 31.07. heiraten, dann sind sie für das ganze Steuerjahr als verheirates Paar steuerpflichtig und erhalten von der Steuerverwaltung nur eine

Steuererklärung. Dort werden die Einkommen und Abzüge von Mann und Frau deklariert.

WARUM SIND AUSBILDUNGSKOSTEN NICHT ABZUSGFÄHIG UND WEITERBILDUNGSKOSTEN SCHON?

Ausbildungskosten entstehen, um eine Einkommensquelle zu erschliessen (Studiumskosten, Schulausbildung, Lehre etc.) und sind somit nicht abzugsfähig als Lebenshaltungskosten.

Weiterbildungskosten entstehen, um eine Einkommensquelle zu erhalten oder um eine höhere Einkommensquelle zu generieren (Sprachkurse, Computerkurse, Fachausweise die im Zusammenhang mit der

Erwerbstätigkeit stehen). Diese Kosten gelten als Gewinnungskoten und sind vom steuerbaren Einkommen mit den entsprechenden Belegen absetzbar.

Welche Unterlagen benötigen wir für die Steuerberatung und das Ausfüllen der Steuererklärung?

Checkliste für die Steuererklärung Ebikon ausfüllen lassen:

Persönliche Angaben:

Geburtsdatum

AHV-Nummer

Zivilstand

Konfession

Beruf

Arbeitgeber

Beschäftigungsgrad in %

Selbständigerwerbend Ja oder Nein

Inhaber / Teilhaber der Firma

Telefonnummer Privat und Geschäft

E-Mail Adresse

Minderjährige Kinder oder in Ausbildung stehende Kinder:

Name / Vorname / Geburtsjahr der Kinder

Schule oder Lehrfirma

Ende der Ausbildung

Einkommen im Steuer aus (Erwerb / Stipendien / Renten)

Lebt im gleichen Haushalt Ja oder Nein

Unterstützungsbedürftige:

Name / Vorname / Geburtsjahr

Wohnort und Adresse

Unterstützungsbetrag im Steuerjahr

Lebt im gleichen Haushalt Ja oder Nein

Allgemein:

Kopie der letzten Steuererklärung

Kopie der letzten Veranlagungsverfügung

Wohnsitz am 01.01. und 31.12

Bei Heirat / Trennung / Scheidung: Datum

Wertschriften und Guthaben aus Vorempfang, Erbschaft, Schenkung abgetetren oder erhalten

Einkünfte im In- und Ausland:

Sämtliche Lohnausweise Haupt- und Nebenerwerb, Situngsgelder, VR-Honorare etc.

Bei selbständiger Erwerbstätigkeit: Definitver Jahreschabschluss mit Kontoblätter

Bescheinigungen über AHV-, IV, Pensionskassen- und übrigen Renten

Abrechnungen über Taggelder aus Unfall und Krankheit, sowie Arbeitslosen- und EO-Entschädigungen

Direkt ausbezahlte Kinder- und Familienzulagen

Unterhaltsleistungen vom geschiedenen / getrennt lebenden Ehegatten für sich und Kinder

Kapitalabfindung

Unverteilte Erbschaften

Weitere Einkommen

Liegenschaften:

Kanton / Gemeinde / Straße mit Nummer / Parzelle oder STWEG-Nr. / Baujahr

Im Steuerjahr neu erhaltene Schätzungen

Nettomieteinnahmen je Mieter

Angaben zu Wohnrechten und übrigen Erträgen

Bezahlte Bauchrechtszinsten

Rechnungskopien über effektive Unterhaltskosten

Vermietung möbilierter Ferienwohnungen

Wertschriften:

Saldo per 31.12 und Bruttozins des Steuerjahres sämtlicher Bankkonti (Zinsausweise)

Neu eröffnete Konti und saldierte Konti

Aktien / Obligationen / Fonds

Darlehens- und Kontokorrentguthaben

Berufsauslagen:

Fahrtkosten (Abo öffentliches Verkehrsmittel, Fahr- Motorrad, Privatauto km pro Tag)

Auswärtige Verpflegung (Anzahl Tage) / Kantine vorhanden?

Mehrkosten Wochenaufenthalter

Weiterbildungs- und Umschulungskosten

Schulden:

Hypotheken, Kredite, Darlehen per 31.12 und bezahlte Zinsen

Direkt erhaltene Zinsbeihilfen

Versicherungsprämien:

Krankenkassen- und Unfallversicherungsprämien

Rückerstattung Krankenkassenprämien

Lebensversicherungen Rückkaufswert per 31.12

Krankheitskosten:

Rechnungskopien von hohen selbstbezahlen Arzt- und Zahnarztkosten, Spital, Pflegeheim, Spitex abzüglich Rückvergütungen von Krankenkassen

Übrige Abzüge:

Unterhaltbeiträge an den getrennt / geschieden lebenden Ehegatten und Kinder

Beiträge an die AHV und Unfallversicherung

Bescheinigung über Einkaufsjahre an die berufliche Vorsorge Säule 2

Bescheinigungen über Beiträge an die Säule 3a

Treuhänder - Treuhandbüro Ebikon

Ein Treuhänder macht nicht nur eine Steuerberatung, sondern noch viele weitere Dienstleistungen. Treuhandbüros übernehmen folgende Aufgaben:

Verwaltung von Gesellschaften

Domizilieren von Gesellschaften

Hinterlegungsverträge von Aktien

Allgemeine Sekretariatsaufgaben

Verwaltungsratsmandate

Geschäftsführungsmandate

Finanzplanungen und Liquiditätsplanungen

Analysen und Controlling

Budget und Planrechnungen

Kennzahlenvergleichen

Betriebsbuchhaltungen

Buchhaltung für kleine und mittlere Firmen (KMU)

Lohnbuchhaltung und Lohnabrechnungen

Lohnausweise

Sozialversicherungdeklaration

Quellensteuerabrechnung

Krankheitsfälle

Arbeitsverträge

Schwangerschaftsurlaub

AHV-Revisionen

Spesenreglemente

Unfallmeldungen

Berufliche Vorsorge

Grenzgänger

Anmeldung AHV

Anmeldung KTG

Anmeldung UVG

Überstunden

Ferien

Personaladministration

Debitorenbuchhaltung

Kreditorenbuchhaltung

MWST-Abrechnung

Zahlungsverkehr und Mahnwesen

Zwischenabschlüsse

Gesamte Finanzbuchhaltung mit Jahresabschluss und Steuerklärung

Wirtschaftprüfung (Revision)

Erbschaften, Nachlassverwalter, Willensvollstrecker

Steuerberater24-Luzern.ch

Telefonnummer 041 560 31 67

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag

08.00 bis 18.30 Uhr

Partner

Tax Advisor

Checkliste Steuererklärung

Steuerfuss

SteuererklärungSteuersatz

Steuerrechner

Steuerfrist

Steuerformulare

Steuerabzüge

Quellensteuer Rückerstattung

Quellensteuer Rechner

Schenkungssteuer

Quellensteuer

Vermögenssteuer

Grundstückgewinnsteuer

Eigenmietwert

Erbschaftssteuer

Steuererklärung herunterladen

Privatpersonen

Familien

Alleinstehende / Einzelperson

Arbeitnehmer

Selbständige

Studenten

Lehrlinge

Immobilien

Hinweis: Die inhaltlichen Angaben dieser Seite wurden aus dem bereitgestellten Jimdo-Export übernommen. Bei Fristen, Tarifen und amtlichen Vorgaben sind die jeweils aktuellen Angaben der zuständigen Steuerbehörden massgebend.
Steuerberatung in Ebikon?

Schildern Sie uns kurz Ihre Situation. Wir melden uns persönlich.

Anfrage starten