Steuerberater Meggen
Jetzt einen günstigen Steuerberater in Meggen finden ✅ Steuererklärung ausfüllen lassen Meggen vom Experten ✅ Steuerberatung top Preise ✅ Jetzt anrufen!
Schildern Sie uns kurz Ihre Situation. Wir melden uns persönlich und erklären das weitere Vorgehen.
Jetzt kostenlos das Kontaktformular ausfüllen oder rufen Sie uns auf der Telefonnummer 041 560 31 67 für eine Steuerberatung an.
Steuerberater Meggen
Als Steuerberater in Meggen sind wir Ihr verlässlicher Ansprechpartner, wenn es darum geht, Ihre steuerlichen Angelegenheiten effizient und professionell zu regeln. Wir bieten umfassende Beratung
für Privatpersonen, ganz gleich, ob es um die Steuererklärung, die Optimierung Ihrer Steuerlast oder die komplexen Fragestellungen geht.
Unser Team hat langjährige Erfahrung in der Beratung und Vertretung von Mandanten. Mit einem individuellen Ansatz finden wir gemeinsam die besten Lösungen, die zu Ihrer finanziellen Situation und
Ihren Zielen passen.
Wir übernehmen für Sie die vollständige Steuererklärung Meggen, beraten Sie bei steuerlichen Fragestellungen und unterstützen Sie bei der Planung und Umsetzung von steuerlichen
Optimierungsstrategien.
Besonders bei komplexen Themen wie der Steuererklärung für Selbstständige können wir auf unsere Expertise zählen.
Kundenzufriedenheit
100% Sicherheit & Datenschutz
Mehrere CHF 100 Steuern im Jahr sparen
Was sagen unsere Kunden in Meggen über uns
" Zuerst war ich etwas skeptisch, aber danach war ich sehr froh, dass ich mich für diese Firma entschieden habe. Die Steuerberatung war sehr kompetent und sympathisch. Innert kürzester Zeit war
die Steuererklärung erledigt. Im zweiten Jahr habe ich die Steuerunterlagen per Post gesendet und musste nur noch die fertige Steuererklärung abholen. " Manuel B.
" Bereits am Telefon wurde ich gut beraten und bekam gleich einen Termin. Das Büro ist sehr zentral und modern und war für mich gut erreichbar mit dem Tram. Ich war überrascht über den sehr guten
Preis und die schnelle Bearbeitung. Kann die Firma nur weiterempfehlen. " Julia W.
Steuererklärung ausfüllen lassen in Meggen von unseren Steuerexperten
Professionelle Unterstützung für Ihre Steuererklärung in Meggen
Benötigen Sie Hilfe beim Ausfüllen Ihrer Steuererklärung? In Meggen übernehmen wir diese Aufgabe gerne für Sie. Professionell, zuverlässig und individuell auf Ihre persönliche Situation
abgestimmt.
Ob Einzelperson, Ehepaar, Familie, Angestellte, Lernende, Studierende, Selbständigerwerbende oder Expats: Wir sorgen dafür, dass Ihre Steuererklärung korrekt, vollständig und steuerlich optimiert
eingereicht wird. Sie können uns Ihre Unterlagen bequem per Post senden oder persönlich in unserem Büro vorbeibringen.
Für wen unsere Steuerberatung geeignet ist
Unsere Kundinnen und Kunden sind so vielfältig wie die steuerlichen Anforderungen. Wir beraten insbesondere:
Angestellte mit oder ohne Pendlerkosten
Selbständigerwerbende
Lernende und Studierende mit einfacher Steuererklärung
Einzelpersonen und Ehepaare mit oder ohne Kinder
Familien mit steuerlich relevanten Abzügen wie Kinderbetreuung oder Ausbildungskosten
Personen mit Immobilien, Liegenschaften, Hypotheken oder Wertschriften
Personen mit Erbschaften oder Schenkungen
Expats mit internationalem Einkommen oder Wohnsitzwechsel
Unsere Preise für die Steuererklärung in Meggen ausfüllen lassen
Einfache Steuererklärung für Privatpersonen: CHF 50.– bis CHF 500.–
Komplexe Steuererklärung (zum Beispiel mit Immobilien, Hypotheken, Wertschriften): CHF 300.– bis CHF 1000.–
Steuererklärung für Selbständigerwerbende mit Jahresabschluss: CHF 500.– bis CHF 800.–
Steuerberatung oder Steueroptimierung: CHF 150.– bis CHF 300.– pro Stunde
Ihre Vorteile mit unserer Steuerberatung in Meggen
Fundiertes Fachwissen und aktuelle Kenntnisse der Schweizer Steuergesetze
Optimale Nutzung von steuerlichen Abzügen und Vorteilen
Vermeidung von Fehlern bei der Deklaration
Zeitersparnis durch professionelle Bearbeitung
Persönliche Beratung und massgeschneiderte Lösungen
Mehrsprachige Betreuung in Deutsch, Englisch, Französisch und Italienisch
steuern sparen Meggen - steuerabzüge
Wer in Meggen Steuern sparen möchte, sollte wissen, welche Steuerabzüge bei der Steuererklärung geltend gemacht werden können. Nur so lässt sich die Steuerlast effektiv senken. Hier
haben wir eine Liste von Kosten zusammengestellt, die Sie unter Umständen von der Steuer abziehen können:
Fahrtkosten zur Arbeit
Kosten für den Arbeitsweg (öffentliche Verkehrsmittel oder Fahrzeugkosten) können in der Steuererklärung berücksichtigt werden.
Verpflegungskosten im Beruf
Mahlzeiten während der Arbeit oder bei Dienstreisen können ebenfalls steuerlich absetzbar sein.
Sonstige Berufsauslagen
Diverse berufliche Ausgaben, wie z.B. für Arbeitsmaterialien oder Berufskleidung, lassen sich abziehen.
Kosten für Versicherungsprämien
Beiträge zu privaten oder beruflichen Versicherungen (z.B. Lebens-, Kranken- oder Unfallversicherungen) können abgesetzt werden.
Gemeinnützige Spenden
Spenden an anerkannte gemeinnützige Organisationen sind steuerlich abziehbar.
Spenden an politische Parteien
Spenden an politische Parteien können ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden.
Private Vorsorge (Säule 3a)
Einzahlungen in die private Altersvorsorge (Säule 3a) sind steuerlich abzugsfähig.
Hohe Gesundheitskosten, Zahnarztkosten, Sehhilfen
Wenn die Gesundheitskosten einen gewissen Anteil des Einkommens überschreiten, können diese abgesetzt werden.
Berufliche Vorsorge (Säule 2)
Beiträge an die berufliche Vorsorge (BVG) sind steuerlich abzugsfähig.
Zinsen von Krediten und Hypotheken
Zinsen für Kredite, insbesondere Hypothekenzinsen, können von der Steuer abgezogen werden.
Kosten für Fremdbetreuung der eigenen Kinder
Wenn Sie für die Betreuung Ihrer Kinder bezahlen (z.B. für eine Kinderkrippe oder Tagesmutter), können diese Kosten abgezogen werden.
Kinder und sozialer Pauschalabzug
Auch für Kinder können Abzüge gemacht werden, die die Steuerlast senken.
Alimente und Unterhaltsbeiträge
Zahlungen für Alimente oder Unterhaltspflichten können in vielen Fällen abgezogen werden.
Ehepaare
Ehepaare haben die Möglichkeit, von speziellen steuerlichen Vorteilen zu profitieren, wie dem Splittingtarif.
Aus- und Weiterbildung
Kosten für berufliche Weiterbildung und Fortbildung sind steuerlich absetzbar.
Renovationen und Gebäudeunterhalt
Ausgaben für Renovationen und den Unterhalt von Immobilien können in gewissen Fällen abgezogen werden.
Verkauf von Immobilien
Beim Verkauf von Immobilien können je nach Gewinn und Haltedauer Steuern anfallen, aber auch hier gibt es verschiedene steuerliche Möglichkeiten, die Last zu senken.
Home Office
Wer von zuhause aus arbeitet, kann bestimmte Home-Office-Kosten absetzen, wie z.B. anteilige Miete oder Einrichtungskosten.
Aktien
Gewinne aus Aktienverkäufen können unter Umständen steuerlich relevant sein, insbesondere bei einer gewerblichen Tätigkeit mit Aktienhandel.
Selbstständige
Selbstständige Unternehmer können zahlreiche Betriebsausgaben von der Steuer abziehen, von Arbeitsmaterialien über Büromieten bis hin zu Geschäftskosten.
BIS WANN DIE STEUERERKLÄRUNG AUSFÜLLEN LASSEN IN MEGGEN?
Die Steuerverwaltung Luzern verschickt jedes Jahr ca. mitte Januar die Steuererklärung an die Privatpersonen in
Luzern, damit die Steuererklärung fristgerecht wieder an die Steuerverwaltung geschickt werden kann. Bis zum 31.03. sollten sie die Steuererklärung ausfüllen lassen und an die Steuerverwaltung senden! Wenn sie keine Zeit haben die Unterlagen zusammen zu suchen und die Steuererklärung bis zur Frist
einzureichen, dann können sie eine Fristverlängerung beantragen. Die erste Fristverlängerung bis
zum 30.09 ist kostenlos und kann mit der Fristverlängerungskarte oder einem kurzen Brief an die Steuerverwaltung beantragt werden. Wer eine
weitere Fristverlängerung bis zum 31.12. benötigt der muss eine Gebühr von CHF 40.- bezahlen und einen
guten Grund angeben, damit die Fristverlängerung gewährt wird. Wer die Steuererklärung gar nicht abgibt der wird von der Steuerverwaltung eingeschätzt und erhält eine Busse
von CHF 100.- bis 500.-. Sollten sie Hilfe brauchen bei der Einreichung der Fristverlängerung sind wir ihnen gerne behilflich.
IHR NEUER WOHNORT IST Meggen - WO MUSS DIE STEUERERKLÄRUNG EINGEREICHT WERDEN?
Wohnen sie neu im Kanton Luzern und wissen nicht wo sie steuerpflichtig sind? Die Antwort ist relativ einfach. Sie sind
sind immer im Kanton steuerpflichtig wo sie sich bis zum 31.12. angemeldet haben. Wenn sie zum Beispiel am 31.07 vom Ausland in die Schweiz gezogen sind oder vom Kanton Bern nach Meggen umgezogen
sind dann sind sie für das ganze Jahr (01.01 bis 31.12) im Kanton Luzern steuerpflichtig und müssen nur die Steuererklärung von Luzern ausfüllen.
SIE HABEN GEHEIRATET? WIE MUSS DIE STEUERERKLÄRUNG AUSGEFÜLLT WERDEN
Auch hier gilt das gleiche Prinzip vom Stichtag 31.12. Wichtig für die Steuererklärung ist der Zivilstand am Ende der
Steuerperiode bis zum 31.12. Wenn sie zum Beispiel am 31.07. heiraten, dann sind sie für das ganze Steuerjahr als verheirates Paar steuerpflichtig und erhalten von der Steuerverwaltung nur eine
Steuererklärung. Dort werden die Einkommen und Abzüge von Mann und Frau deklariert.
WARUM SIND AUSBILDUNGSKOSTEN NICHT ABZUSGFÄHIG UND WEITERBILDUNGSKOSTEN SCHON?
Ausbildungskosten entstehen, um eine Einkommensquelle zu erschliessen (Studiumskosten, Schulausbildung, Lehre etc.) und sind somit nicht abzugsfähig als Lebenshaltungskosten.
Weiterbildungskosten entstehen, um eine Einkommensquelle zu erhalten oder um eine höhere Einkommensquelle zu generieren (Sprachkurse, Computerkurse, Fachausweise die im Zusammenhang mit der
Erwerbstätigkeit stehen). Diese Kosten gelten als Gewinnungskoten und sind vom steuerbaren Einkommen mit den entsprechenden Belegen absetzbar.
Welche Unterlagen benötigen wir für die Steuerberatung und das Ausfüllen der Steuererklärung?
Checkliste für die Steuererklärung Meggen ausfüllen lassen:
Persönliche Angaben:
Geburtsdatum
AHV-Nummer
Zivilstand
Konfession
Beruf
Arbeitgeber
Beschäftigungsgrad in %
Selbständigerwerbend Ja oder Nein
Inhaber / Teilhaber der Firma
Telefonnummer Privat und Geschäft
E-Mail Adresse
Minderjährige Kinder oder in Ausbildung stehende Kinder:
Name / Vorname / Geburtsjahr der Kinder
Schule oder Lehrfirma
Ende der Ausbildung
Einkommen im Steuer aus (Erwerb / Stipendien / Renten)
Lebt im gleichen Haushalt Ja oder Nein
Unterstützungsbedürftige:
Name / Vorname / Geburtsjahr
Wohnort und Adresse
Unterstützungsbetrag im Steuerjahr
Lebt im gleichen Haushalt Ja oder Nein
Allgemein:
Kopie der letzten Steuererklärung
Kopie der letzten Veranlagungsverfügung
Wohnsitz am 01.01. und 31.12
Bei Heirat / Trennung / Scheidung: Datum
Wertschriften und Guthaben aus Vorempfang, Erbschaft, Schenkung abgetetren oder erhalten
Einkünfte im In- und Ausland:
Sämtliche Lohnausweise Haupt- und Nebenerwerb, Situngsgelder, VR-Honorare etc.
Bei selbständiger Erwerbstätigkeit: Definitver Jahreschabschluss mit Kontoblätter
Bescheinigungen über AHV-, IV, Pensionskassen- und übrigen Renten
Abrechnungen über Taggelder aus Unfall und Krankheit, sowie Arbeitslosen- und EO-Entschädigungen
Direkt ausbezahlte Kinder- und Familienzulagen
Unterhaltsleistungen vom geschiedenen / getrennt lebenden Ehegatten für sich und Kinder
Kapitalabfindung
Unverteilte Erbschaften
Weitere Einkommen
Liegenschaften:
Kanton / Gemeinde / Straße mit Nummer / Parzelle oder STWEG-Nr. / Baujahr
Im Steuerjahr neu erhaltene Schätzungen
Nettomieteinnahmen je Mieter
Angaben zu Wohnrechten und übrigen Erträgen
Bezahlte Bauchrechtszinsten
Rechnungskopien über effektive Unterhaltskosten
Vermietung möbilierter Ferienwohnungen
Wertschriften:
Saldo per 31.12 und Bruttozins des Steuerjahres sämtlicher Bankkonti (Zinsausweise)
Neu eröffnete Konti und saldierte Konti
Aktien / Obligationen / Fonds
Darlehens- und Kontokorrentguthaben
Berufsauslagen:
Fahrtkosten (Abo öffentliches Verkehrsmittel, Fahr- Motorrad, Privatauto km pro Tag)
Auswärtige Verpflegung (Anzahl Tage) / Kantine vorhanden?
Mehrkosten Wochenaufenthalter
Weiterbildungs- und Umschulungskosten
Schulden:
Hypotheken, Kredite, Darlehen per 31.12 und bezahlte Zinsen
Direkt erhaltene Zinsbeihilfen
Versicherungsprämien:
Krankenkassen- und Unfallversicherungsprämien
Rückerstattung Krankenkassenprämien
Lebensversicherungen Rückkaufswert per 31.12
Krankheitskosten:
Rechnungskopien von hohen selbstbezahlen Arzt- und Zahnarztkosten, Spital, Pflegeheim, Spitex abzüglich Rückvergütungen von Krankenkassen
Übrige Abzüge:
Unterhaltbeiträge an den getrennt / geschieden lebenden Ehegatten und Kinder
Beiträge an die AHV und Unfallversicherung
Bescheinigung über Einkaufsjahre an die berufliche Vorsorge Säule 2
Bescheinigungen über Beiträge an die Säule 3a
Treuhänder - Treuhandbüro Meggen
Ein Treuhänder macht nicht nur eine Steuerberatung, sondern noch viele weitere Dienstleistungen. Treuhandbüros übernehmen folgende Aufgaben:
Verwaltung von Gesellschaften
Domizilieren von Gesellschaften
Hinterlegungsverträge von Aktien
Allgemeine Sekretariatsaufgaben
Verwaltungsratsmandate
Geschäftsführungsmandate
Finanzplanungen und Liquiditätsplanungen
Analysen und Controlling
Budget und Planrechnungen
Kennzahlenvergleichen
Betriebsbuchhaltungen
Buchhaltung für kleine und mittlere Firmen (KMU)
Lohnbuchhaltung und Lohnabrechnungen
Lohnausweise
Sozialversicherungdeklaration
Quellensteuerabrechnung
Krankheitsfälle
Arbeitsverträge
Schwangerschaftsurlaub
AHV-Revisionen
Spesenreglemente
Unfallmeldungen
Berufliche Vorsorge
Grenzgänger
Anmeldung AHV
Anmeldung KTG
Anmeldung UVG
Überstunden
Ferien
Personaladministration
Debitorenbuchhaltung
Kreditorenbuchhaltung
MWST-Abrechnung
Zahlungsverkehr und Mahnwesen
Zwischenabschlüsse
Gesamte Finanzbuchhaltung mit Jahresabschluss und Steuerklärung
Wirtschaftprüfung (Revision)
Erbschaften, Nachlassverwalter, Willensvollstrecker
Steuerberater24-Luzern.ch
Telefonnummer 041 560 31 67
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag
08.00 bis 18.30 Uhr
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