Steuerberatung in luzern - Steuerberater24
Steuerberater24 in Luzern für Steuererklärung ausfüllen lassen ab CHF 49.-. Günstige Preise. Jetzt anrufen 041 560 31 67 oder eine Nachricht schreiben.
Schildern Sie uns kurz Ihre Situation. Wir melden uns persönlich und erklären das weitere Vorgehen.
Steuererklärung günstig ausfüllen lassen
Telefonnummer 041 560 31 67
Jetzt kostenlos das Kontaktformular ausfüllen oder rufen Sie uns auf der Telefonnummer 041 560 31 67 für eine Steuerberatung an. Gerne holen wir die Steuererklärung kostenlos bei Ihnen zu Hause oder im Büro ab.
- Günstig und professionell die Steuererklärung ausfüllen lassen
- Mehrere 100 CHF Steuern im Jahr sparen
- Steuern von Steuerexperten
ausfüllen lassen
- Keine Zeit? Wir holen kostenlos die Steuererklärung bei Ihnen ab
Steuerberater Luzern
Als Steuerberater in Luzern sind wir Ihr verlässlicher Ansprechpartner, wenn es darum geht, Ihre steuerlichen Angelegenheiten effizient und professionell zu regeln. Wir bieten umfassende Beratung
für Privatpersonen, ganz gleich, ob es um die Steuererklärung, die Optimierung Ihrer Steuerlast oder die komplexen Fragestellungen geht.
Unser Team hat langjährige Erfahrung in der Beratung und Vertretung von Mandanten. Mit einem individuellen Ansatz finden wir gemeinsam die besten Lösungen, die zu Ihrer finanziellen Situation und
Ihren Zielen passen.
Wir übernehmen für Sie die vollständige Steuererklärung Luzern, beraten Sie bei steuerlichen Fragestellungen und unterstützen Sie bei der Planung und Umsetzung von steuerlichen
Optimierungsstrategien.
Besonders bei komplexen Themen wie der Steuererklärung für Selbstständige können wir auf unsere Expertise zählen.
Vertrauen Sie auf unsere Fachkenntnis und profitieren Sie von einer Beratung, die Ihre steuerlichen Angelegenheiten effizient und transparent regelt.
Kundenzufriedenheit
100% Sicherheit & Datenschutz
Mehrere CHF 100 Steuern im Jahr sparen
Was sagen unsere Kunden in luzern über uns
" Zuerst war ich etwas skeptisch, aber danach war ich sehr froh, dass ich mich für diese Firma entschieden habe. Die Steuerberatung war sehr kompetent und sympathisch. Innert kürzester Zeit war
die Steuererklärung erledigt. Im zweiten Jahr habe ich die Steuerunterlagen per Post gesendet und musste nur noch die fertige Steuererklärung abholen. " Manuel B.
" Bereits am Telefon wurde ich gut beraten und bekam gleich einen Termin. Das Büro ist sehr zentral und modern und war für mich gut erreichbar mit dem Tram. Ich war überrascht über den sehr guten
Preis und die schnelle Bearbeitung. Kann die Firma nur weiterempfehlen. " Julia W.
Steuerberatung Luzern für Privatpersonen
Steuerangelegenheiten können für Privatpersonen im Alltag schnell zur Herausforderung werden. Viele fühlen sich überfordert
oder sehen sich mit komplexen Fragen konfrontiert. Hier kommen wir ins Spiel: Mit unserer fachkundigen Unterstützung lassen sich selbst anspruchsvolle Steueraufgaben effizient und stressfrei
lösen. Entdecken Sie, bei welchen Themen wir Sie unterstützen und wie wir Sie Schritt für Schritt in allen Bereichen rund um die Steuern natürlicher Personen begleiten.
Steuererklärung Luzern günstig ausfüllen lassen von unseren Steuerexperten
Professionelle Unterstützung für Ihre Steuererklärung in Luzern
Benötigen Sie Hilfe beim Ausfüllen Ihrer Steuererklärung? Im Kanton Luzern übernehmen wir diese Aufgabe gerne für Sie. Professionell, zuverlässig und individuell auf Ihre persönliche Situation
abgestimmt.
Ob Einzelperson, Ehepaar, Familie, Angestellte, Lernende, Studierende, Selbständigerwerbende oder Expats: Wir sorgen dafür, dass Ihre Steuererklärung korrekt, vollständig und steuerlich optimiert
eingereicht wird. Sie können uns Ihre Unterlagen bequem per Post senden oder wir holen sie bei Ihnen ab.
Für wen unsere Steuerberatung geeignet ist
Unsere Kundinnen und Kunden sind so vielfältig wie die steuerlichen Anforderungen. Wir beraten insbesondere:
Angestellte mit oder ohne Pendlerkosten
Selbständigerwerbende
Lernende und Studierende mit einfacher Steuererklärung
Einzelpersonen und Ehepaare mit oder ohne Kinder
Familien mit steuerlich relevanten Abzügen wie Kinderbetreuung oder Ausbildungskosten
Personen mit Immobilien, Liegenschaften, Hypotheken oder Wertschriften
Personen mit Erbschaften oder Schenkungen
Expats mit internationalem Einkommen oder Wohnsitzwechsel
Unsere Preise für die Steuererklärung in Luzern
Einfache Steuererklärung für Privatpersonen: CHF 50.– bis CHF 500.–
Komplexe Steuererklärung (zum Beispiel mit Immobilien, Hypotheken, Wertschriften): CHF 300.– bis CHF 1000.–
Steuererklärung für Selbständigerwerbende mit Jahresabschluss: CHF 500.– bis CHF 800.–
Steuerberatung oder Steueroptimierung: CHF 150.– bis CHF 300.– pro Stunde
Ihre Vorteile mit unserer Steuerberatung in Luzern
Fundiertes Fachwissen und aktuelle Kenntnisse der Schweizer Steuergesetze
Optimale Nutzung von steuerlichen Abzügen und Vorteilen
Vermeidung von Fehlern bei der Deklaration
Zeitersparnis durch professionelle Bearbeitung
Persönliche Beratung und massgeschneiderte Lösungen
Mehrsprachige Betreuung in Deutsch, Englisch, Französisch und Italienisch
Steuern sparen Luzern – Steuerabzüge
Wer in Luzern Steuern sparen möchte, sollte wissen, welche Steuerabzüge bei der Steuererklärung geltend gemacht werden können. Nur so lässt sich die Steuerlast effektiv senken. Hier haben
wir eine Liste von Kosten zusammengestellt, die Sie unter Umständen von der Steuer abziehen können:
Fahrtkosten zur Arbeit
Kosten für den Arbeitsweg (öffentliche Verkehrsmittel oder Fahrzeugkosten) können in der Steuererklärung berücksichtigt werden.
Verpflegungskosten im Beruf
Mahlzeiten während der Arbeit oder bei Dienstreisen können ebenfalls steuerlich absetzbar sein.
Sonstige Berufsauslagen
Diverse berufliche Ausgaben, wie z.B. für Arbeitsmaterialien oder Berufskleidung, lassen sich abziehen.
Kosten für Versicherungsprämien
Beiträge zu privaten oder beruflichen Versicherungen (z.B. Lebens-, Kranken- oder Unfallversicherungen) können abgesetzt werden.
Gemeinnützige Spenden
Spenden an anerkannte gemeinnützige Organisationen sind steuerlich abziehbar.
Spenden an politische Parteien
Spenden an politische Parteien können ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden.
Private Vorsorge (Säule 3a)
Einzahlungen in die private Altersvorsorge (Säule 3a) sind steuerlich abzugsfähig.
Hohe Gesundheitskosten, Zahnarztkosten, Sehhilfen
Wenn die Gesundheitskosten einen gewissen Anteil des Einkommens überschreiten, können diese abgesetzt werden.
Berufliche Vorsorge (Säule 2)
Beiträge an die berufliche Vorsorge (BVG) sind steuerlich abzugsfähig.
Zinsen von Krediten und Hypotheken
Zinsen für Kredite, insbesondere Hypothekenzinsen, können von der Steuer abgezogen werden.
Kosten für Fremdbetreuung der eigenen Kinder
Wenn Sie für die Betreuung Ihrer Kinder bezahlen (z.B. für eine Kinderkrippe oder Tagesmutter), können diese Kosten abgezogen werden.
Kinder und sozialer Pauschalabzug
Auch für Kinder können Abzüge gemacht werden, die die Steuerlast senken.
Alimente und Unterhaltsbeiträge
Zahlungen für Alimente oder Unterhaltspflichten können in vielen Fällen abgezogen werden.
Ehepaare
Ehepaare haben die Möglichkeit, von speziellen steuerlichen Vorteilen zu profitieren, wie dem Splittingtarif.
Aus- und Weiterbildung
Kosten für berufliche Weiterbildung und Fortbildung sind steuerlich absetzbar.
Renovationen und Gebäudeunterhalt
Ausgaben für Renovationen und den Unterhalt von Immobilien können in gewissen Fällen abgezogen werden.
Verkauf von Immobilien
Beim Verkauf von Immobilien können je nach Gewinn und Haltedauer Steuern anfallen, aber auch hier gibt es verschiedene steuerliche Möglichkeiten, die Last zu senken.
Home Office
Wer von zuhause aus arbeitet, kann bestimmte Home-Office-Kosten absetzen, wie z.B. anteilige Miete oder Einrichtungskosten.
Aktien
Gewinne aus Aktienverkäufen können unter Umständen steuerlich relevant sein, insbesondere bei einer gewerblichen Tätigkeit mit Aktienhandel.
Selbstständige
Selbstständige Unternehmer können zahlreiche Betriebsausgaben von der Steuer abziehen, von Arbeitsmaterialien über Büromieten bis hin zu Geschäftskosten.
BIS WANN DIE STEUERERKLÄRUNG Luzern AUSFÜLLEN LASSEN?
Die ordentliche Abgabefrist: 31. August
Im Kanton Luzern haben Steuerpflichtige etwas länger Zeit als in vielen anderen Kantonen. Die ordentliche
Einreichefrist für die Steuererklärung 2024 läuft bis zum 31. August. Bis zu diesem Datum
sollten alle steuerpflichtigen Personen ihre Steuererklärung ausgefüllt und unterschrieben einreichen – entweder in Papierform oder über das Online-Portal LUtax, das vom Kanton Luzern zur Verfügung gestellt wird.
IHR NEUER WOHNORT IST LUZERN - WO MUSS DIE STEUERERKLÄRUNG EINGEREICHT WERDEN?
Wohnen sie neu im Kanton Luzern und wissen nicht wo sie steuerpflichtig sind? Die Antwort ist relativ einfach. Sie sind
sind immer im Kanton steuerpflichtig wo sie sich bis zum 31.12. angemeldet haben. Wenn sie zum Beispiel am 31.07 vom Ausland in die Schweiz gezogen sind oder vom Kanton Bern nach Luzern umgezogen
sind dann sind sie für das ganze Jahr (01.01 bis 31.12) im Kanton Luzern steuerpflichtig und müssen nur die Steuererklärung von Luzern ausfüllen.
SIE HABEN GEHEIRATET? WIE MUSS DIE STEUERERKLÄRUNG AUSGEFÜLLT WERDEN
Auch hier gilt das gleiche Prinzip vom Stichtag 31.12. Wichtig für die Steuererklärung ist der Zivilstand am Ende der
Steuerperiode bis zum 31.12. Wenn sie zum Beispiel am 31.07. heiraten, dann sind sie für das ganze Steuerjahr als verheirates Paar steuerpflichtig und erhalten von der Steuerverwaltung nur eine
Steuererklärung. Dort werden die Einkommen und Abzüge von Mann und Frau deklariert.
Welche Unterlagen benötigen wir für die Steuerberatung und das Ausfüllen der Steuererklärung?
Checkliste für die Steuererklärung Luzern ausfüllen lassen:
Persönliche Angaben:
Geburtsdatum
AHV-Nummer
Zivilstand
Konfession
Beruf
Arbeitgeber
Beschäftigungsgrad in %
Selbständigerwerbend Ja oder Nein
Inhaber / Teilhaber der Firma
Telefonnummer Privat und Geschäft
E-Mail Adresse
Minderjährige Kinder oder in Ausbildung stehende Kinder:
Name / Vorname / Geburtsjahr der Kinder
Schule oder Lehrfirma
Ende der Ausbildung
Einkommen im Steuer aus (Erwerb / Stipendien / Renten)
Lebt im gleichen Haushalt Ja oder Nein
Unterstützungsbedürftige:
Name / Vorname / Geburtsjahr
Wohnort und Adresse
Unterstützungsbetrag im Steuerjahr
Lebt im gleichen Haushalt Ja oder Nein
Allgemein:
Kopie der letzten Steuererklärung
Kopie der letzten Veranlagungsverfügung
Wohnsitz am 01.01. und 31.12
Bei Heirat / Trennung / Scheidung: Datum
Wertschriften und Guthaben aus Vorempfang, Erbschaft, Schenkung abgetetren oder erhalten
Einkünfte im In- und Ausland:
Sämtliche Lohnausweise Haupt- und Nebenerwerb, Situngsgelder, VR-Honorare etc.
Bei selbständiger Erwerbstätigkeit: Definitver Jahreschabschluss mit Kontoblätter
Bescheinigungen über AHV-, IV, Pensionskassen- und übrigen Renten
Abrechnungen über Taggelder aus Unfall und Krankheit, sowie Arbeitslosen- und EO-Entschädigungen
Direkt ausbezahlte Kinder- und Familienzulagen
Unterhaltsleistungen vom geschiedenen / getrennt lebenden Ehegatten für sich und Kinder
Kapitalabfindung
Unverteilte Erbschaften
Weitere Einkommen
Liegenschaften:
Kanton / Gemeinde / Straße mit Nummer / Parzelle oder STWEG-Nr. / Baujahr
Im Steuerjahr neu erhaltene Schätzungen
Nettomieteinnahmen je Mieter
Angaben zu Wohnrechten und übrigen Erträgen
Bezahlte Bauchrechtszinsten
Rechnungskopien über effektive Unterhaltskosten
Vermietung möbilierter Ferienwohnungen
Wertschriften:
Saldo per 31.12 und Bruttozins des Steuerjahres sämtlicher Bankkonti (Zinsausweise)
Neu eröffnete Konti und saldierte Konti
Aktien / Obligationen / Fonds
Darlehens- und Kontokorrentguthaben
Berufsauslagen:
Fahrtkosten (Abo öffentliches Verkehrsmittel, Fahr- Motorrad, Privatauto km pro Tag)
Auswärtige Verpflegung (Anzahl Tage) / Kantine vorhanden?
Mehrkosten Wochenaufenthalter
Weiterbildungs- und Umschulungskosten
Schulden:
Hypotheken, Kredite, Darlehen per 31.12 und bezahlte Zinsen
Direkt erhaltene Zinsbeihilfen
Versicherungsprämien:
Krankenkassen- und Unfallversicherungsprämien
Rückerstattung Krankenkassenprämien
Lebensversicherungen Rückkaufswert per 31.12
Krankheitskosten:
Rechnungskopien von hohen selbstbezahlen Arzt- und Zahnarztkosten, Spital, Pflegeheim, Spitex abzüglich Rückvergütungen von Krankenkassen
Übrige Abzüge:
Unterhaltbeiträge an den getrennt / geschieden lebenden Ehegatten und Kinder
Beiträge an die AHV und Unfallversicherung
Bescheinigung über Einkaufsjahre an die berufliche Vorsorge Säule 2
Bescheinigungen über Beiträge an die Säule 3a
Adligenswil
Aesch
Alberswil
Altbüron
Altishofen
Altwis
Ballwil
Breiten
Beromünster
Buchrain
Büron
Buttisholz
Dagmersellen
Dierikon
Doppelschwand
Emmen
Ebikon
Ebersecken
Egolzwil
Eich
Entlebuch
Ermensee
Eschenbach
Escholzmatt-Marbach
Ettiswil
Fischbach
Flühli
Geuensee
Gisikon
Greppen
Grossdietwil
Grosswangen
Gunzwil
Hilferntal
Hasle
Hergiswil
Hildisrieden
Hitzkirch
Hochdorf
Hohenrain
Honau
Horw
Inwil
Obwalden
Sarnen
Kerns
Alpnach
Sachseln
Engelberg
Giswil
Lungern
Knutwil
Kriens
Littau
Luthern
Malters
Meierskappel
Menznau
Meggen
Müswangen
Nebikon
Neuenkirch
Nottwil
Oberkirch
Pfaffnau
Rain
Nidwalden
Stans
Buochs
Ennetbürgen
Stansstad
Oberdorf
Beckenried
Ennetmoos
Wolfenschiessen
Dallenwil
Emmetten
Reiden
Rickenbach
Ruswil
Rothenburg
Römmerswil
Roggliswil
Romoos
Root
Schenkon
Schlierbach
Schötz
Schongnau
Schüpfheim
Schwarzenberg
Sempach
Sursee
Triengen
Udligenswil
Ufhusen
Vitznau
Wauwil
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Werthenstein
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