Steuerberater luzern

Telefonnummer 041 560 31 67

Jetzt kostenlos das Kontaktformular ausfüllen oder rufen Sie uns auf der Telefonnummer 041 560 31 67 für eine Steuerberatung an. Gerne holen wir die Steuererklärung kostenlos bei Ihnen zu Hause oder im Büro ab.

✓ Günstig und professionell die Steuererklärung ausfüllen lassen

 Mehrere 100 CHF Steuern im Jahr sparen

✓ Steuern von Steuerexperten ausfüllen lassen

 Keine Zeit? Wir holen kostenlos die Steuererklärung bei Ihnen ab

Steuerberater Luzern
Steuerberater Luzern

Als Steuerberater in Luzern sind wir Ihr verlässlicher Ansprechpartner, wenn es darum geht, Ihre steuerlichen Angelegenheiten effizient und professionell zu regeln. Wir bieten umfassende Beratung für Privatpersonen, ganz gleich, ob es um die Steuererklärung, die Optimierung Ihrer Steuerlast oder die komplexen Fragestellungen geht.

 

Unser Team hat langjährige Erfahrung in der Beratung und Vertretung von Mandanten. Mit einem individuellen Ansatz finden wir gemeinsam die besten Lösungen, die zu Ihrer finanziellen Situation und Ihren Zielen passen.

Wir übernehmen für Sie die vollständige Steuererklärung Luzern, beraten Sie bei steuerlichen Fragestellungen und unterstützen Sie bei der Planung und Umsetzung von steuerlichen Optimierungsstrategien.
Besonders bei komplexen Themen wie der Steuererklärung für Selbstständige können wir auf unsere Expertise zählen.

 

Vertrauen Sie auf unsere Fachkenntnis und profitieren Sie von einer Beratung, die Ihre steuerlichen Angelegenheiten effizient und transparent regelt.

Kundenzufriedenheit

100% Sicherheit & Datenschutz

Mehrere CHF 100 Steuern im Jahr sparen


Was sagen unsere Kunden in luzern über uns

" Zuerst war ich etwas skeptisch, aber danach war ich sehr froh, dass ich mich für diese Firma entschieden habe. Die Steuerberatung war sehr kompetent und sympathisch. Innert kürzester Zeit war die Steuererklärung erledigt. Im zweiten Jahr habe ich die Steuerunterlagen per Post gesendet und musste nur noch die fertige Steuererklärung abholen. " Manuel B.

" Bereits am Telefon wurde ich gut beraten und bekam gleich einen Termin. Das Büro ist sehr zentral und modern und war für mich gut erreichbar mit dem Tram. Ich war überrascht über den sehr guten Preis und die schnelle Bearbeitung. Kann die Firma nur weiterempfehlen. " Julia W.


Steuerberatung Luzern für Privatpersonen

Steuerangelegenheiten können für Privatpersonen im Alltag schnell zur Herausforderung werden. Viele fühlen sich überfordert oder sehen sich mit komplexen Fragen konfrontiert. Hier kommen wir ins Spiel: Mit unserer fachkundigen Unterstützung lassen sich selbst anspruchsvolle Steueraufgaben effizient und stressfrei lösen. Entdecken Sie, bei welchen Themen wir Sie unterstützen und wie wir Sie Schritt für Schritt in allen Bereichen rund um die Steuern natürlicher Personen begleiten.

Steuererklärung Luzern günstig ausfüllen lassen von unseren Steuerexperten

Professionelle Unterstützung für Ihre Steuererklärung in Luzern

Benötigen Sie Hilfe beim Ausfüllen Ihrer Steuererklärung? Im Kanton Luzern übernehmen wir diese Aufgabe gerne für Sie. Professionell, zuverlässig und individuell auf Ihre persönliche Situation abgestimmt.

 

Ob Einzelperson, Ehepaar, Familie, Angestellte, Lernende, Studierende, Selbständigerwerbende oder Expats: Wir sorgen dafür, dass Ihre Steuererklärung korrekt, vollständig und steuerlich optimiert eingereicht wird. Sie können uns Ihre Unterlagen bequem per Post senden oder wir holen sie bei Ihnen ab.

 

Für wen unsere Steuerberatung geeignet ist

Unsere Kundinnen und Kunden sind so vielfältig wie die steuerlichen Anforderungen. Wir beraten insbesondere:

 

  • Angestellte mit oder ohne Pendlerkosten

  • Selbständigerwerbende 

  • Lernende und Studierende mit einfacher Steuererklärung

  • Einzelpersonen und Ehepaare mit oder ohne Kinder

  • Familien mit steuerlich relevanten Abzügen wie Kinderbetreuung oder Ausbildungskosten

  • Personen mit Immobilien, Liegenschaften, Hypotheken oder Wertschriften

  • Personen mit Erbschaften oder Schenkungen

  • Expats mit internationalem Einkommen oder Wohnsitzwechsel

Unsere Preise für die Steuererklärung in Luzern

 

  • Einfache Steuererklärung für Privatpersonen: CHF 50.– bis CHF 500.–

  • Komplexe Steuererklärung (zum Beispiel mit Immobilien, Hypotheken, Wertschriften): CHF 300.– bis CHF 1000.–

  • Steuererklärung für Selbständigerwerbende mit Jahresabschluss: CHF 500.– bis CHF 800.–

  • Steuerberatung oder Steueroptimierung: CHF 150.– bis CHF 300.– pro Stunde

Ihre Vorteile mit unserer Steuerberatung in Luzern

 

  • Fundiertes Fachwissen und aktuelle Kenntnisse der Schweizer Steuergesetze

  • Optimale Nutzung von steuerlichen Abzügen und Vorteilen

  • Vermeidung von Fehlern bei der Deklaration

  • Zeitersparnis durch professionelle Bearbeitung

  • Persönliche Beratung und massgeschneiderte Lösungen

  • Mehrsprachige Betreuung in Deutsch, Englisch, Französisch und Italienisch

Steuern sparen Luzern – Steuerabzüge

Wer in Luzern Steuern sparen möchte, sollte wissen, welche Steuerabzüge bei der Steuererklärung geltend gemacht werden können. Nur so lässt sich die Steuerlast effektiv senken. Hier haben wir eine Liste von Kosten zusammengestellt, die Sie unter Umständen von der Steuer abziehen können:

  1. Fahrtkosten zur Arbeit
    Kosten für den Arbeitsweg (öffentliche Verkehrsmittel oder Fahrzeugkosten) können in der Steuererklärung berücksichtigt werden.

  2. Verpflegungskosten im Beruf
    Mahlzeiten während der Arbeit oder bei Dienstreisen können ebenfalls steuerlich absetzbar sein.

  3. Sonstige Berufsauslagen
    Diverse berufliche Ausgaben, wie z.B. für Arbeitsmaterialien oder Berufskleidung, lassen sich abziehen.

  4. Kosten für Versicherungsprämien
    Beiträge zu privaten oder beruflichen Versicherungen (z.B. Lebens-, Kranken- oder Unfallversicherungen) können abgesetzt werden.

  5. Gemeinnützige Spenden
    Spenden an anerkannte gemeinnützige Organisationen sind steuerlich abziehbar.

  6. Spenden an politische Parteien
    Spenden an politische Parteien können ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden.

  7. Private Vorsorge (Säule 3a)
    Einzahlungen in die private Altersvorsorge (Säule 3a) sind steuerlich abzugsfähig.

  8. Hohe Gesundheitskosten, Zahnarztkosten, Sehhilfen
    Wenn die Gesundheitskosten einen gewissen Anteil des Einkommens überschreiten, können diese abgesetzt werden.

  9. Berufliche Vorsorge (Säule 2)
    Beiträge an die berufliche Vorsorge (BVG) sind steuerlich abzugsfähig.

  10. Zinsen von Krediten und Hypotheken
    Zinsen für Kredite, insbesondere Hypothekenzinsen, können von der Steuer abgezogen werden.

  11. Kosten für Fremdbetreuung der eigenen Kinder
    Wenn Sie für die Betreuung Ihrer Kinder bezahlen (z.B. für eine Kinderkrippe oder Tagesmutter), können diese Kosten abgezogen werden.

  12. Kinder und sozialer Pauschalabzug
    Auch für Kinder können Abzüge gemacht werden, die die Steuerlast senken.

  13. Alimente und Unterhaltsbeiträge
    Zahlungen für Alimente oder Unterhaltspflichten können in vielen Fällen abgezogen werden.

  14. Ehepaare
    Ehepaare haben die Möglichkeit, von speziellen steuerlichen Vorteilen zu profitieren, wie dem Splittingtarif.

  15. Aus- und Weiterbildung
    Kosten für berufliche Weiterbildung und Fortbildung sind steuerlich absetzbar.

  16. Renovationen und Gebäudeunterhalt
    Ausgaben für Renovationen und den Unterhalt von Immobilien können in gewissen Fällen abgezogen werden.

  17. Verkauf von Immobilien
    Beim Verkauf von Immobilien können je nach Gewinn und Haltedauer Steuern anfallen, aber auch hier gibt es verschiedene steuerliche Möglichkeiten, die Last zu senken.

  18. Home Office
    Wer von zuhause aus arbeitet, kann bestimmte Home-Office-Kosten absetzen, wie z.B. anteilige Miete oder Einrichtungskosten.

  19. Aktien
    Gewinne aus Aktienverkäufen können unter Umständen steuerlich relevant sein, insbesondere bei einer gewerblichen Tätigkeit mit Aktienhandel.

  20. Selbstständige
    Selbstständige Unternehmer können zahlreiche Betriebsausgaben von der Steuer abziehen, von Arbeitsmaterialien über Büromieten bis hin zu Geschäftskosten.

BIS WANN DIE STEUERERKLÄRUNG Luzern AUSFÜLLEN LASSEN?

Die ordentliche Abgabefrist: 31. August

Im Kanton Luzern haben Steuerpflichtige etwas länger Zeit als in vielen anderen Kantonen. Die ordentliche Einreichefrist für die Steuererklärung 2024 läuft bis zum 31. August. Bis zu diesem Datum sollten alle steuerpflichtigen Personen ihre Steuererklärung ausgefüllt und unterschrieben einreichen – entweder in Papierform oder über das Online-Portal LUtax, das vom Kanton Luzern zur Verfügung gestellt wird.

IHR NEUER WOHNORT IST LUZERN - WO MUSS DIE STEUERERKLÄRUNG EINGEREICHT WERDEN?

Wohnen sie neu im Kanton Luzern und wissen nicht wo sie steuerpflichtig sind? Die Antwort ist relativ einfach. Sie sind sind immer im Kanton steuerpflichtig wo sie sich bis zum 31.12. angemeldet haben. Wenn sie zum Beispiel am 31.07 vom Ausland in die Schweiz gezogen sind oder vom Kanton Bern nach Luzern umgezogen sind dann sind sie für das ganze Jahr (01.01 bis 31.12) im  Kanton Luzern steuerpflichtig und müssen nur die Steuererklärung von Luzern ausfüllen.

SIE HABEN GEHEIRATET? WIE MUSS DIE STEUERERKLÄRUNG AUSGEFÜLLT WERDEN

Auch hier gilt das gleiche Prinzip vom Stichtag 31.12. Wichtig für die Steuererklärung ist der Zivilstand am Ende der Steuerperiode bis zum 31.12. Wenn sie zum Beispiel am 31.07. heiraten, dann sind sie für das ganze Steuerjahr als verheirates Paar steuerpflichtig und erhalten von der Steuerverwaltung nur eine Steuererklärung. Dort werden die Einkommen und Abzüge von Mann und Frau deklariert.

Welche Unterlagen benötigen wir für die Steuerberatung und das Ausfüllen der Steuererklärung?

Checkliste für die Steuererklärung Luzern ausfüllen lassen:

 

Persönliche Angaben:

  • Geburtsdatum
  • AHV-Nummer
  • Zivilstand
  • Konfession
  • Beruf
  • Arbeitgeber
  • Beschäftigungsgrad in %
  • Selbständigerwerbend Ja oder Nein
  • Inhaber / Teilhaber der Firma
  • Telefonnummer Privat und Geschäft
  • E-Mail Adresse

Minderjährige Kinder oder in Ausbildung stehende Kinder:

  • Name / Vorname / Geburtsjahr der Kinder
  • Schule oder Lehrfirma
  • Ende der Ausbildung
  • Einkommen im Steuer aus (Erwerb / Stipendien / Renten)
  • Lebt im gleichen Haushalt Ja oder Nein

Unterstützungsbedürftige:

  • Name / Vorname / Geburtsjahr
  • Wohnort und Adresse
  • Unterstützungsbetrag im Steuerjahr
  • Lebt im gleichen Haushalt Ja oder Nein

Allgemein:

  • Kopie der letzten Steuererklärung
  • Kopie der letzten Veranlagungsverfügung
  • Wohnsitz am 01.01. und 31.12
  • Bei Heirat / Trennung / Scheidung: Datum
  • Wertschriften und Guthaben aus Vorempfang, Erbschaft, Schenkung abgetetren oder erhalten

Einkünfte im In- und Ausland:

  • Sämtliche Lohnausweise Haupt- und Nebenerwerb, Situngsgelder, VR-Honorare etc.
  • Bei selbständiger Erwerbstätigkeit: Definitver Jahreschabschluss mit Kontoblätter
  • Bescheinigungen über AHV-, IV, Pensionskassen- und übrigen Renten
  • Abrechnungen über Taggelder aus Unfall und Krankheit, sowie Arbeitslosen- und EO-Entschädigungen
  • Direkt ausbezahlte Kinder- und Familienzulagen
  • Unterhaltsleistungen vom geschiedenen / getrennt lebenden Ehegatten für sich und Kinder
  • Kapitalabfindung
  • Unverteilte Erbschaften
  • Weitere Einkommen

Liegenschaften:

  • Kanton / Gemeinde / Straße mit Nummer / Parzelle oder STWEG-Nr. / Baujahr
  • Im Steuerjahr neu erhaltene Schätzungen
  • Nettomieteinnahmen je Mieter
  • Angaben zu Wohnrechten und übrigen Erträgen
  • Bezahlte Bauchrechtszinsten
  • Rechnungskopien über effektive Unterhaltskosten
  • Vermietung möbilierter Ferienwohnungen

Wertschriften:

  • Saldo per 31.12 und Bruttozins des Steuerjahres sämtlicher Bankkonti (Zinsausweise)
  • Neu eröffnete Konti und saldierte Konti
  • Aktien / Obligationen / Fonds
  • Darlehens- und Kontokorrentguthaben

Berufsauslagen:

  • Fahrtkosten (Abo öffentliches Verkehrsmittel, Fahr- Motorrad, Privatauto km pro Tag)
  • Auswärtige Verpflegung (Anzahl Tage) / Kantine vorhanden?
  • Mehrkosten Wochenaufenthalter
  • Weiterbildungs- und Umschulungskosten

Schulden:

  • Hypotheken, Kredite, Darlehen per 31.12 und bezahlte Zinsen
  • Direkt erhaltene Zinsbeihilfen

Versicherungsprämien:

  • Krankenkassen- und Unfallversicherungsprämien
  • Rückerstattung Krankenkassenprämien
  • Lebensversicherungen Rückkaufswert per 31.12

Krankheitskosten:

  • Rechnungskopien von hohen selbstbezahlen Arzt- und Zahnarztkosten, Spital, Pflegeheim, Spitex abzüglich Rückvergütungen von Krankenkassen

Übrige Abzüge:

  • Unterhaltbeiträge an den getrennt / geschieden lebenden Ehegatten und Kinder
  • Beiträge an die AHV und Unfallversicherung
  • Bescheinigung über Einkaufsjahre an die berufliche Vorsorge Säule 2
  • Bescheinigungen über Beiträge an die Säule 3a