Steuerberatung in Luzern & der Zentralschweiz

Steuerberatung in luzern - Steuerberater24

Steuerberater24 in Luzern für Steuererklärung ausfüllen lassen ab CHF 49.-. Günstige Preise. Jetzt anrufen 041 560 31 67 oder eine Nachricht schreiben.

Persönliche HilfeVerständlich und strukturiert
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LuzernRegionaler Bezug
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Steuerberatung Luzern

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Steuererklärung günstig ausfüllen lassen

Telefonnummer 041 560 31 67

Jetzt kostenlos das Kontaktformular ausfüllen oder rufen Sie uns auf der Telefonnummer 041 560 31 67 für eine Steuerberatung an. Gerne holen wir die Steuererklärung kostenlos bei Ihnen zu Hause oder im Büro ab.

  • Günstig und professionell die Steuererklärung ausfüllen lassen
  • Mehrere 100 CHF Steuern im Jahr sparen
  • Steuern von Steuerexperten

ausfüllen lassen

  • Keine Zeit? Wir holen kostenlos die Steuererklärung bei Ihnen ab

Steuerberater Luzern

Als Steuerberater in Luzern sind wir Ihr verlässlicher Ansprechpartner, wenn es darum geht, Ihre steuerlichen Angelegenheiten effizient und professionell zu regeln. Wir bieten umfassende Beratung

für Privatpersonen, ganz gleich, ob es um die Steuererklärung, die Optimierung Ihrer Steuerlast oder die komplexen Fragestellungen geht.

Unser Team hat langjährige Erfahrung in der Beratung und Vertretung von Mandanten. Mit einem individuellen Ansatz finden wir gemeinsam die besten Lösungen, die zu Ihrer finanziellen Situation und

Ihren Zielen passen.

Wir übernehmen für Sie die vollständige Steuererklärung Luzern, beraten Sie bei steuerlichen Fragestellungen und unterstützen Sie bei der Planung und Umsetzung von steuerlichen

Optimierungsstrategien.

Besonders bei komplexen Themen wie der Steuererklärung für Selbstständige können wir auf unsere Expertise zählen.

Vertrauen Sie auf unsere Fachkenntnis und profitieren Sie von einer Beratung, die Ihre steuerlichen Angelegenheiten effizient und transparent regelt.

Kundenzufriedenheit

100% Sicherheit & Datenschutz

Mehrere CHF 100 Steuern im Jahr sparen

Was sagen unsere Kunden in luzern über uns

" Zuerst war ich etwas skeptisch, aber danach war ich sehr froh, dass ich mich für diese Firma entschieden habe. Die Steuerberatung war sehr kompetent und sympathisch. Innert kürzester Zeit war

die Steuererklärung erledigt. Im zweiten Jahr habe ich die Steuerunterlagen per Post gesendet und musste nur noch die fertige Steuererklärung abholen. " Manuel B.

" Bereits am Telefon wurde ich gut beraten und bekam gleich einen Termin. Das Büro ist sehr zentral und modern und war für mich gut erreichbar mit dem Tram. Ich war überrascht über den sehr guten

Preis und die schnelle Bearbeitung. Kann die Firma nur weiterempfehlen. " Julia W.

Steuerberatung Luzern für Privatpersonen

Steuerangelegenheiten können für Privatpersonen im Alltag schnell zur Herausforderung werden. Viele fühlen sich überfordert

oder sehen sich mit komplexen Fragen konfrontiert. Hier kommen wir ins Spiel: Mit unserer fachkundigen Unterstützung lassen sich selbst anspruchsvolle Steueraufgaben effizient und stressfrei

lösen. Entdecken Sie, bei welchen Themen wir Sie unterstützen und wie wir Sie Schritt für Schritt in allen Bereichen rund um die Steuern natürlicher Personen begleiten.

Steuererklärung Luzern günstig ausfüllen lassen von unseren Steuerexperten

Professionelle Unterstützung für Ihre Steuererklärung in Luzern

Benötigen Sie Hilfe beim Ausfüllen Ihrer Steuererklärung? Im Kanton Luzern übernehmen wir diese Aufgabe gerne für Sie. Professionell, zuverlässig und individuell auf Ihre persönliche Situation

abgestimmt.

Ob Einzelperson, Ehepaar, Familie, Angestellte, Lernende, Studierende, Selbständigerwerbende oder Expats: Wir sorgen dafür, dass Ihre Steuererklärung korrekt, vollständig und steuerlich optimiert

eingereicht wird. Sie können uns Ihre Unterlagen bequem per Post senden oder wir holen sie bei Ihnen ab.

Für wen unsere Steuerberatung geeignet ist

Unsere Kundinnen und Kunden sind so vielfältig wie die steuerlichen Anforderungen. Wir beraten insbesondere:

Angestellte mit oder ohne Pendlerkosten

Selbständigerwerbende

Lernende und Studierende mit einfacher Steuererklärung

Einzelpersonen und Ehepaare mit oder ohne Kinder

Familien mit steuerlich relevanten Abzügen wie Kinderbetreuung oder Ausbildungskosten

Personen mit Immobilien, Liegenschaften, Hypotheken oder Wertschriften

Personen mit Erbschaften oder Schenkungen

Expats mit internationalem Einkommen oder Wohnsitzwechsel

Unsere Preise für die Steuererklärung in Luzern

Einfache Steuererklärung für Privatpersonen: CHF 50.– bis CHF 500.–

Komplexe Steuererklärung (zum Beispiel mit Immobilien, Hypotheken, Wertschriften): CHF 300.– bis CHF 1000.–

Steuererklärung für Selbständigerwerbende mit Jahresabschluss: CHF 500.– bis CHF 800.–

Steuerberatung oder Steueroptimierung: CHF 150.– bis CHF 300.– pro Stunde

Ihre Vorteile mit unserer Steuerberatung in Luzern

Fundiertes Fachwissen und aktuelle Kenntnisse der Schweizer Steuergesetze

Optimale Nutzung von steuerlichen Abzügen und Vorteilen

Vermeidung von Fehlern bei der Deklaration

Zeitersparnis durch professionelle Bearbeitung

Persönliche Beratung und massgeschneiderte Lösungen

Mehrsprachige Betreuung in Deutsch, Englisch, Französisch und Italienisch

Steuern sparen Luzern – Steuerabzüge

Wer in Luzern Steuern sparen möchte, sollte wissen, welche Steuerabzüge bei der Steuererklärung geltend gemacht werden können. Nur so lässt sich die Steuerlast effektiv senken. Hier haben

wir eine Liste von Kosten zusammengestellt, die Sie unter Umständen von der Steuer abziehen können:

Fahrtkosten zur Arbeit

Kosten für den Arbeitsweg (öffentliche Verkehrsmittel oder Fahrzeugkosten) können in der Steuererklärung berücksichtigt werden.

Verpflegungskosten im Beruf

Mahlzeiten während der Arbeit oder bei Dienstreisen können ebenfalls steuerlich absetzbar sein.

Sonstige Berufsauslagen

Diverse berufliche Ausgaben, wie z.B. für Arbeitsmaterialien oder Berufskleidung, lassen sich abziehen.

Kosten für Versicherungsprämien

Beiträge zu privaten oder beruflichen Versicherungen (z.B. Lebens-, Kranken- oder Unfallversicherungen) können abgesetzt werden.

Gemeinnützige Spenden

Spenden an anerkannte gemeinnützige Organisationen sind steuerlich abziehbar.

Spenden an politische Parteien

Spenden an politische Parteien können ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden.

Private Vorsorge (Säule 3a)

Einzahlungen in die private Altersvorsorge (Säule 3a) sind steuerlich abzugsfähig.

Hohe Gesundheitskosten, Zahnarztkosten, Sehhilfen

Wenn die Gesundheitskosten einen gewissen Anteil des Einkommens überschreiten, können diese abgesetzt werden.

Berufliche Vorsorge (Säule 2)

Beiträge an die berufliche Vorsorge (BVG) sind steuerlich abzugsfähig.

Zinsen von Krediten und Hypotheken

Zinsen für Kredite, insbesondere Hypothekenzinsen, können von der Steuer abgezogen werden.

Kosten für Fremdbetreuung der eigenen Kinder

Wenn Sie für die Betreuung Ihrer Kinder bezahlen (z.B. für eine Kinderkrippe oder Tagesmutter), können diese Kosten abgezogen werden.

Kinder und sozialer Pauschalabzug

Auch für Kinder können Abzüge gemacht werden, die die Steuerlast senken.

Alimente und Unterhaltsbeiträge

Zahlungen für Alimente oder Unterhaltspflichten können in vielen Fällen abgezogen werden.

Ehepaare

Ehepaare haben die Möglichkeit, von speziellen steuerlichen Vorteilen zu profitieren, wie dem Splittingtarif.

Aus- und Weiterbildung

Kosten für berufliche Weiterbildung und Fortbildung sind steuerlich absetzbar.

Renovationen und Gebäudeunterhalt

Ausgaben für Renovationen und den Unterhalt von Immobilien können in gewissen Fällen abgezogen werden.

Verkauf von Immobilien

Beim Verkauf von Immobilien können je nach Gewinn und Haltedauer Steuern anfallen, aber auch hier gibt es verschiedene steuerliche Möglichkeiten, die Last zu senken.

Home Office

Wer von zuhause aus arbeitet, kann bestimmte Home-Office-Kosten absetzen, wie z.B. anteilige Miete oder Einrichtungskosten.

Aktien

Gewinne aus Aktienverkäufen können unter Umständen steuerlich relevant sein, insbesondere bei einer gewerblichen Tätigkeit mit Aktienhandel.

Selbstständige

Selbstständige Unternehmer können zahlreiche Betriebsausgaben von der Steuer abziehen, von Arbeitsmaterialien über Büromieten bis hin zu Geschäftskosten.

BIS WANN DIE STEUERERKLÄRUNG Luzern AUSFÜLLEN LASSEN?

Die ordentliche Abgabefrist: 31. August

Im Kanton Luzern haben Steuerpflichtige etwas länger Zeit als in vielen anderen Kantonen. Die ordentliche

Einreichefrist für die Steuererklärung 2024 läuft bis zum 31. August. Bis zu diesem Datum

sollten alle steuerpflichtigen Personen ihre Steuererklärung ausgefüllt und unterschrieben einreichen – entweder in Papierform oder über das Online-Portal LUtax, das vom Kanton Luzern zur Verfügung gestellt wird.

IHR NEUER WOHNORT IST LUZERN - WO MUSS DIE STEUERERKLÄRUNG EINGEREICHT WERDEN?

Wohnen sie neu im Kanton Luzern und wissen nicht wo sie steuerpflichtig sind? Die Antwort ist relativ einfach. Sie sind

sind immer im Kanton steuerpflichtig wo sie sich bis zum 31.12. angemeldet haben. Wenn sie zum Beispiel am 31.07 vom Ausland in die Schweiz gezogen sind oder vom Kanton Bern nach Luzern umgezogen

sind dann sind sie für das ganze Jahr (01.01 bis 31.12) im Kanton Luzern steuerpflichtig und müssen nur die Steuererklärung von Luzern ausfüllen.

SIE HABEN GEHEIRATET? WIE MUSS DIE STEUERERKLÄRUNG AUSGEFÜLLT WERDEN

Auch hier gilt das gleiche Prinzip vom Stichtag 31.12. Wichtig für die Steuererklärung ist der Zivilstand am Ende der

Steuerperiode bis zum 31.12. Wenn sie zum Beispiel am 31.07. heiraten, dann sind sie für das ganze Steuerjahr als verheirates Paar steuerpflichtig und erhalten von der Steuerverwaltung nur eine

Steuererklärung. Dort werden die Einkommen und Abzüge von Mann und Frau deklariert.

Welche Unterlagen benötigen wir für die Steuerberatung und das Ausfüllen der Steuererklärung?

Checkliste für die Steuererklärung Luzern ausfüllen lassen:

Persönliche Angaben:

Geburtsdatum

AHV-Nummer

Zivilstand

Konfession

Beruf

Arbeitgeber

Beschäftigungsgrad in %

Selbständigerwerbend Ja oder Nein

Inhaber / Teilhaber der Firma

Telefonnummer Privat und Geschäft

E-Mail Adresse

Minderjährige Kinder oder in Ausbildung stehende Kinder:

Name / Vorname / Geburtsjahr der Kinder

Schule oder Lehrfirma

Ende der Ausbildung

Einkommen im Steuer aus (Erwerb / Stipendien / Renten)

Lebt im gleichen Haushalt Ja oder Nein

Unterstützungsbedürftige:

Name / Vorname / Geburtsjahr

Wohnort und Adresse

Unterstützungsbetrag im Steuerjahr

Lebt im gleichen Haushalt Ja oder Nein

Allgemein:

Kopie der letzten Steuererklärung

Kopie der letzten Veranlagungsverfügung

Wohnsitz am 01.01. und 31.12

Bei Heirat / Trennung / Scheidung: Datum

Wertschriften und Guthaben aus Vorempfang, Erbschaft, Schenkung abgetetren oder erhalten

Einkünfte im In- und Ausland:

Sämtliche Lohnausweise Haupt- und Nebenerwerb, Situngsgelder, VR-Honorare etc.

Bei selbständiger Erwerbstätigkeit: Definitver Jahreschabschluss mit Kontoblätter

Bescheinigungen über AHV-, IV, Pensionskassen- und übrigen Renten

Abrechnungen über Taggelder aus Unfall und Krankheit, sowie Arbeitslosen- und EO-Entschädigungen

Direkt ausbezahlte Kinder- und Familienzulagen

Unterhaltsleistungen vom geschiedenen / getrennt lebenden Ehegatten für sich und Kinder

Kapitalabfindung

Unverteilte Erbschaften

Weitere Einkommen

Liegenschaften:

Kanton / Gemeinde / Straße mit Nummer / Parzelle oder STWEG-Nr. / Baujahr

Im Steuerjahr neu erhaltene Schätzungen

Nettomieteinnahmen je Mieter

Angaben zu Wohnrechten und übrigen Erträgen

Bezahlte Bauchrechtszinsten

Rechnungskopien über effektive Unterhaltskosten

Vermietung möbilierter Ferienwohnungen

Wertschriften:

Saldo per 31.12 und Bruttozins des Steuerjahres sämtlicher Bankkonti (Zinsausweise)

Neu eröffnete Konti und saldierte Konti

Aktien / Obligationen / Fonds

Darlehens- und Kontokorrentguthaben

Berufsauslagen:

Fahrtkosten (Abo öffentliches Verkehrsmittel, Fahr- Motorrad, Privatauto km pro Tag)

Auswärtige Verpflegung (Anzahl Tage) / Kantine vorhanden?

Mehrkosten Wochenaufenthalter

Weiterbildungs- und Umschulungskosten

Schulden:

Hypotheken, Kredite, Darlehen per 31.12 und bezahlte Zinsen

Direkt erhaltene Zinsbeihilfen

Versicherungsprämien:

Krankenkassen- und Unfallversicherungsprämien

Rückerstattung Krankenkassenprämien

Lebensversicherungen Rückkaufswert per 31.12

Krankheitskosten:

Rechnungskopien von hohen selbstbezahlen Arzt- und Zahnarztkosten, Spital, Pflegeheim, Spitex abzüglich Rückvergütungen von Krankenkassen

Übrige Abzüge:

Unterhaltbeiträge an den getrennt / geschieden lebenden Ehegatten und Kinder

Beiträge an die AHV und Unfallversicherung

Bescheinigung über Einkaufsjahre an die berufliche Vorsorge Säule 2

Bescheinigungen über Beiträge an die Säule 3a

Adligenswil

Aesch

Alberswil

Altbüron

Altishofen

Altwis

Ballwil

Breiten

Beromünster

Buchrain

Büron

Buttisholz

Dagmersellen

Dierikon

Doppelschwand

Emmen

Ebikon

Ebersecken

Egolzwil

Eich

Entlebuch

Ermensee

Eschenbach

Escholzmatt-Marbach

Ettiswil

Fischbach

Flühli

Geuensee

Gisikon

Greppen

Grossdietwil

Grosswangen

Gunzwil

Hilferntal

Hasle

Hergiswil

Hildisrieden

Hitzkirch

Hochdorf

Hohenrain

Honau

Horw

Inwil

Obwalden

Sarnen

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Sachseln

Engelberg

Giswil

Lungern

Knutwil

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Luthern

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Meierskappel

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Nottwil

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Rain

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Hinweis: Die inhaltlichen Angaben dieser Seite wurden aus dem bereitgestellten Jimdo-Export übernommen. Bei Fristen, Tarifen und amtlichen Vorgaben sind die jeweils aktuellen Angaben der zuständigen Steuerbehörden massgebend.
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