Telefonnummer 041 560 31 67
Jetzt kostenlos das Kontaktformular ausfüllen oder rufen Sie uns auf der Telefonnummer 041 560 31 67 für eine Steuerberatung an. Gerne holen wir die Steuererklärung kostenlos bei Ihnen zu Hause oder im Büro ab.
✓ Günstig und professionell die Steuererklärung ausfüllen lassen
✓ Mehrere 100 CHF Steuern im Jahr sparen
✓ Steuern von Steuerexperten ausfüllen lassen
✓ Keine Zeit? Wir holen kostenlos die Steuererklärung bei Ihnen ab

Als Steuerberater in Luzern sind wir Ihr verlässlicher Ansprechpartner, wenn es darum geht, Ihre steuerlichen Angelegenheiten effizient und professionell zu regeln. Wir bieten umfassende Beratung für Privatpersonen, ganz gleich, ob es um die Steuererklärung, die Optimierung Ihrer Steuerlast oder die komplexen Fragestellungen geht.
Unser Team hat langjährige Erfahrung in der Beratung und Vertretung von Mandanten. Mit einem individuellen Ansatz finden wir gemeinsam die besten Lösungen, die zu Ihrer finanziellen Situation und Ihren Zielen passen.
Wir übernehmen für Sie die vollständige Steuererklärung Luzern, beraten Sie bei steuerlichen Fragestellungen und unterstützen Sie bei der Planung und Umsetzung von steuerlichen
Optimierungsstrategien.
Besonders bei komplexen Themen wie der Steuererklärung für Selbstständige können wir auf unsere Expertise zählen.
Vertrauen Sie auf unsere Fachkenntnis und profitieren Sie von einer Beratung, die Ihre steuerlichen Angelegenheiten effizient und transparent regelt.
Kundenzufriedenheit
100% Sicherheit & Datenschutz
Mehrere CHF 100 Steuern im Jahr sparen
" Zuerst war ich etwas skeptisch, aber danach war ich sehr froh, dass ich mich für diese Firma entschieden habe. Die Steuerberatung war sehr kompetent und sympathisch. Innert kürzester Zeit war die Steuererklärung erledigt. Im zweiten Jahr habe ich die Steuerunterlagen per Post gesendet und musste nur noch die fertige Steuererklärung abholen. " Manuel B.
" Bereits am Telefon wurde ich gut beraten und bekam gleich einen Termin. Das Büro ist sehr zentral und modern und war für mich gut erreichbar mit dem Tram. Ich war überrascht über den sehr guten Preis und die schnelle Bearbeitung. Kann die Firma nur weiterempfehlen. " Julia W.
Steuerangelegenheiten können für Privatpersonen im Alltag schnell zur Herausforderung werden. Viele fühlen sich überfordert oder sehen sich mit komplexen Fragen konfrontiert. Hier kommen wir ins Spiel: Mit unserer fachkundigen Unterstützung lassen sich selbst anspruchsvolle Steueraufgaben effizient und stressfrei lösen. Entdecken Sie, bei welchen Themen wir Sie unterstützen und wie wir Sie Schritt für Schritt in allen Bereichen rund um die Steuern natürlicher Personen begleiten.
Professionelle Unterstützung für Ihre Steuererklärung in Luzern
Benötigen Sie Hilfe beim Ausfüllen Ihrer Steuererklärung? Im Kanton Luzern übernehmen wir diese Aufgabe gerne für Sie. Professionell, zuverlässig und individuell auf Ihre persönliche Situation abgestimmt.
Ob Einzelperson, Ehepaar, Familie, Angestellte, Lernende, Studierende, Selbständigerwerbende oder Expats: Wir sorgen dafür, dass Ihre Steuererklärung korrekt, vollständig und steuerlich optimiert eingereicht wird. Sie können uns Ihre Unterlagen bequem per Post senden oder wir holen sie bei Ihnen ab.
Für wen unsere Steuerberatung geeignet ist
Unsere Kundinnen und Kunden sind so vielfältig wie die steuerlichen Anforderungen. Wir beraten insbesondere:
Angestellte mit oder ohne Pendlerkosten
Selbständigerwerbende
Lernende und Studierende mit einfacher Steuererklärung
Einzelpersonen und Ehepaare mit oder ohne Kinder
Familien mit steuerlich relevanten Abzügen wie Kinderbetreuung oder Ausbildungskosten
Personen mit Immobilien, Liegenschaften, Hypotheken oder Wertschriften
Personen mit Erbschaften oder Schenkungen
Expats mit internationalem Einkommen oder Wohnsitzwechsel
Unsere Preise für die Steuererklärung in Luzern
Einfache Steuererklärung für Privatpersonen: CHF 50.– bis CHF 500.–
Komplexe Steuererklärung (zum Beispiel mit Immobilien, Hypotheken, Wertschriften): CHF 300.– bis CHF 1000.–
Steuererklärung für Selbständigerwerbende mit Jahresabschluss: CHF 500.– bis CHF 800.–
Steuerberatung oder Steueroptimierung: CHF 150.– bis CHF 300.– pro Stunde
Ihre Vorteile mit unserer Steuerberatung in Luzern
Fundiertes Fachwissen und aktuelle Kenntnisse der Schweizer Steuergesetze
Optimale Nutzung von steuerlichen Abzügen und Vorteilen
Vermeidung von Fehlern bei der Deklaration
Zeitersparnis durch professionelle Bearbeitung
Persönliche Beratung und massgeschneiderte Lösungen
Mehrsprachige Betreuung in Deutsch, Englisch, Französisch und Italienisch
Wer in Luzern Steuern sparen möchte, sollte wissen, welche Steuerabzüge bei der Steuererklärung geltend gemacht werden können. Nur so lässt sich die Steuerlast effektiv senken. Hier haben wir eine Liste von Kosten zusammengestellt, die Sie unter Umständen von der Steuer abziehen können:
Fahrtkosten zur Arbeit
Kosten für den Arbeitsweg (öffentliche Verkehrsmittel oder Fahrzeugkosten) können in der Steuererklärung berücksichtigt werden.
Verpflegungskosten im Beruf
Mahlzeiten während der Arbeit oder bei Dienstreisen können ebenfalls steuerlich absetzbar sein.
Sonstige Berufsauslagen
Diverse berufliche Ausgaben, wie z.B. für Arbeitsmaterialien oder Berufskleidung, lassen sich abziehen.
Kosten für Versicherungsprämien
Beiträge zu privaten oder beruflichen Versicherungen (z.B. Lebens-, Kranken- oder Unfallversicherungen) können abgesetzt werden.
Gemeinnützige Spenden
Spenden an anerkannte gemeinnützige Organisationen sind steuerlich abziehbar.
Spenden an politische Parteien
Spenden an politische Parteien können ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden.
Private Vorsorge (Säule 3a)
Einzahlungen in die private Altersvorsorge (Säule 3a) sind steuerlich abzugsfähig.
Hohe Gesundheitskosten, Zahnarztkosten, Sehhilfen
Wenn die Gesundheitskosten einen gewissen Anteil des Einkommens überschreiten, können diese abgesetzt werden.
Berufliche Vorsorge (Säule 2)
Beiträge an die berufliche Vorsorge (BVG) sind steuerlich abzugsfähig.
Zinsen von Krediten und Hypotheken
Zinsen für Kredite, insbesondere Hypothekenzinsen, können von der Steuer abgezogen werden.
Kosten für Fremdbetreuung der eigenen Kinder
Wenn Sie für die Betreuung Ihrer Kinder bezahlen (z.B. für eine Kinderkrippe oder Tagesmutter), können diese Kosten abgezogen werden.
Kinder und sozialer Pauschalabzug
Auch für Kinder können Abzüge gemacht werden, die die Steuerlast senken.
Alimente und Unterhaltsbeiträge
Zahlungen für Alimente oder Unterhaltspflichten können in vielen Fällen abgezogen werden.
Ehepaare
Ehepaare haben die Möglichkeit, von speziellen steuerlichen Vorteilen zu profitieren, wie dem Splittingtarif.
Aus- und Weiterbildung
Kosten für berufliche Weiterbildung und Fortbildung sind steuerlich absetzbar.
Renovationen und Gebäudeunterhalt
Ausgaben für Renovationen und den Unterhalt von Immobilien können in gewissen Fällen abgezogen werden.
Verkauf von Immobilien
Beim Verkauf von Immobilien können je nach Gewinn und Haltedauer Steuern anfallen, aber auch hier gibt es verschiedene steuerliche Möglichkeiten, die Last zu senken.
Home Office
Wer von zuhause aus arbeitet, kann bestimmte Home-Office-Kosten absetzen, wie z.B. anteilige Miete oder Einrichtungskosten.
Aktien
Gewinne aus Aktienverkäufen können unter Umständen steuerlich relevant sein, insbesondere bei einer gewerblichen Tätigkeit mit Aktienhandel.
Selbstständige
Selbstständige Unternehmer können zahlreiche Betriebsausgaben von der Steuer abziehen, von Arbeitsmaterialien über Büromieten bis hin zu Geschäftskosten.
Im Kanton Luzern haben Steuerpflichtige etwas länger Zeit als in vielen anderen Kantonen. Die ordentliche Einreichefrist für die Steuererklärung 2024 läuft bis zum 31. August. Bis zu diesem Datum sollten alle steuerpflichtigen Personen ihre Steuererklärung ausgefüllt und unterschrieben einreichen – entweder in Papierform oder über das Online-Portal LUtax, das vom Kanton Luzern zur Verfügung gestellt wird.
Wohnen sie neu im Kanton Luzern und wissen nicht wo sie steuerpflichtig sind? Die Antwort ist relativ einfach. Sie sind sind immer im Kanton steuerpflichtig wo sie sich bis zum 31.12. angemeldet haben. Wenn sie zum Beispiel am 31.07 vom Ausland in die Schweiz gezogen sind oder vom Kanton Bern nach Luzern umgezogen sind dann sind sie für das ganze Jahr (01.01 bis 31.12) im Kanton Luzern steuerpflichtig und müssen nur die Steuererklärung von Luzern ausfüllen.
Auch hier gilt das gleiche Prinzip vom Stichtag 31.12. Wichtig für die Steuererklärung ist der Zivilstand am Ende der Steuerperiode bis zum 31.12. Wenn sie zum Beispiel am 31.07. heiraten, dann sind sie für das ganze Steuerjahr als verheirates Paar steuerpflichtig und erhalten von der Steuerverwaltung nur eine Steuererklärung. Dort werden die Einkommen und Abzüge von Mann und Frau deklariert.
Checkliste für die Steuererklärung Luzern ausfüllen lassen:
Persönliche Angaben:
Minderjährige Kinder oder in Ausbildung stehende Kinder:
Unterstützungsbedürftige:
Allgemein:
Einkünfte im In- und Ausland:
Liegenschaften:
Wertschriften:
Berufsauslagen:
Schulden:
Versicherungsprämien:
Krankheitskosten:
Übrige Abzüge:
Römmerswil
Roggliswil
Schongnau
Schüpfheim
Wikon