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Was bedeutet der Eigenmietwert im Kanton Luzern?

Im Kanton Luzern gilt der Eigenmietwert als ein rechnerischer Betrag, der den finanziellen Vorteil widerspiegelt, den Eigentümerinnen und Eigentümer geniessen, wenn sie ihre Immobilie selbst

bewohnen. Vereinfacht gesagt: Es handelt sich um den Mietzins, den man für sein eigenes Zuhause verlangen könnte, würde man es vermieten. Dieser Betrag wird als Einkommen versteuert und fliesst

sowohl in die kantonale Steuerberechnung als auch in die Bundessteuer mit ein. Die Idee dahinter ist, eine Gleichbehandlung zwischen Mietenden und Eigentümerhaushalten zu schaffen.

Wann wird der Eigenmietwert berücksichtigt?

Sobald eine Person ihr Haus oder ihre Eigentumswohnung im Kanton Luzern selbst nutzt, muss der Eigenmietwert in der Steuererklärung angegeben werden. Er zählt automatisch zum steuerbaren

Einkommen derjenigen, die ihre Liegenschaft als Hauptwohnsitz nutzen. Damit betrifft er alle selbstbewohnten Objekte – unabhängig davon, ob es sich um ein Einfamilienhaus, eine Wohnung oder ein

Mehrfamilienhaus mit Eigennutzung handelt.

Wie berechnet Luzern den Eigenmietwert?

Der Kanton Luzern stützt sich bei der Festlegung des Eigenmietwerts auf die sogenannte Marktmiete, also jenen Mietpreis, der für vergleichbare Immobilien an ähnlicher Lage üblicherweise erzielt

werden kann. Diese Marktmiete wird von den Behörden im Rahmen der amtlichen Bewertung festgelegt. Für die Berechnung gilt im Kanton Luzern folgende Formel: Marktmiete × 0,7 = Eigenmietwert. Eigentümerinnen und Eigentümer versteuern somit 70 Prozent der marktüblichen Miete. Der Ansatz soll den tatsächlichen Wohnvorteil möglichst

realistisch abbilden, berücksichtigt aber gleichzeitig einen pauschalen Abschlag.

Wo findet man die relevanten Werte?

Die für die Steuererklärung notwendigen Angaben stellt das Steueramt im Zuge der Veranlagung bereit. Die Marktmiete sowie der daraus abgeleitete Eigenmietwert werden in der Regel im Bewertungs-

oder Steuerdokument aufgeführt und können direkt in die Erklärung übernommen werden. Es handelt sich dabei um Werte, die auf den aktuellen Bewertungsrichtlinien basieren.

Warum gibt es den Eigenmietwert?

Der Eigenmietwert soll verhindern, dass Wohneigentümer steuerlich stärker profitieren als Mietende. Ohne diese Regelung könnten Eigentümerinnen und Eigentümer dank Abzügen wie Unterhaltskosten

oder Schuldzinsen deutlich geringere Steuerlasten haben. Durch die Besteuerung des Eigenmietwerts wird dieser Vorteil ausgeglichen, was zu einem gerechteren Steuersystem führt.

Den Eigenmietwert korrekt erfassen

Für Luzerner Hauseigentümerinnen und -eigentümer ist der Eigenmietwert ein verpflichtender Bestandteil der jährlichen Steuererklärung. Da er anhand der behördlich festgelegten Marktmiete

berechnet wird, ist keine eigene Berechnung nötig. Dennoch lohnt es sich, die Angaben sorgfältig zu prüfen und mögliche Abzüge – etwa Unterhaltskosten oder Schuldzinsen – geltend zu machen, um

die Steuerbelastung korrekt und optimal zu erfassen.

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Hinweis: Die inhaltlichen Angaben dieser Seite wurden aus dem bereitgestellten Jimdo-Export übernommen. Bei Fristen, Tarifen und amtlichen Vorgaben sind die jeweils aktuellen Angaben der zuständigen Steuerbehörden massgebend.
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