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Erbschaftssteuer im Kanton Luzern: Wie hoch ist sie?

Die Erbschaftssteuer im Kanton Luzern richtet sich nach zwei Faktoren:

Grundsteuersatz

Progressionszuschlag, der je nach Höhe des Erbteils den Steuersatz erhöht (typisch 10–100 % des Grundbetrags)

Grundsteuersätze im Überblick (vor Progressionszuschlag)

Personengruppe

Grundsatz

Ehegatten / eingetragene Partner

steuerfrei

Nachkommen (Kinder, Enkel)

1 % ab einem Erbteil von CHF 100’000 – aber nur in Gemeinden, die Nachkommen besteuern; sonst steuerfrei

Eltern, Geschwister, Nichten/Neffen

ca. 6 %

Grosseltern, Onkel/Tanten, Cousins/Cousinen

ca. 15 %

Nichtverwandte Personen

ca. 20 %

Durch die Progression ergeben sich in der Praxis folgende ungefähre effektive Steuersätze:

Personengruppe

Effektive Steuerbelastung

Ehegatten / Lebenspartner

steuerfrei

Kinder, Enkel

ca. 0–2 % (nur in Gemeinden mit Nachkommensteuer)

Eltern, Geschwister

ca. 6–12 %

Grosseltern, Onkel/Tanten, Cousins

ca. 15–30 %

Nichtverwandte Personen

ca. 20–40 %

Freigrenzen im Kanton Luzern

Für ** direkte Nachkommen (Kinder, Enkel, Urenkel)** gilt eine Freigrenze von CHF 100’000.

Erst Beträge über dieser Grenze werden, falls die Gemeinde eine Nachkommensteuer erhebt, besteuert.

Für alle anderen Personengruppen besteht keine besondere Freigrenze.

Personengruppe

Freigrenze

Ehegatten / Lebenspartner

steuerfrei

Kinder, Enkel

CHF 100'000

Eltern, Geschwister

keine Freigrenze

Grosseltern, Onkel/Tante, Cousins

keine Freigrenze

Nichtverwandte Personen

keine Freigrenze

Wer zahlt Erbschaftssteuer in Luzern?

Steuerpflichtig ist, wer:

einen Erbteil oder eine Zuwendung erhält

und wenn die jeweilige Gemeinde eine Erbschaftssteuer erhebt

Massgebend ist der letzte Wohnsitz der verstorbenen Person oder der Ort des Grundstücks (bei Immobilien).

Unterschied: Erbschaftssteuer vs. Schenkungssteuer

Der Kanton Luzern kennt keine separate Schenkungssteuer.

Schenkungen, die weniger als fünf Jahre vor dem Tod erfolgen, werden jedoch wie Erbschaften behandelt und können steuerpflichtig werden.

Wer ist steuerbefreit?

Ehegatten und eingetragene Partner

Kinder/Enkel, wenn die Gemeinde keine Nachkommensteuer erhebt

Gemeinnützige oder öffentliche Institutionen (bei Zuwendungen)

Wie wird die Steuer berechnet?

Die Steuer ergibt sich aus:

Grundtarif entsprechend der Beziehung zum Erblasser

Progressionszuschlag, der mit steigender Erbmasse zunimmt

Beispiel:

Ein Kind erbt in einer Gemeinde mit Nachkommensteuer CHF 250’000.

Die ersten CHF 100’000 sind steuerfrei, die restlichen CHF 150’000 werden mit ca. 1–2 % besteuert.

Besonderheiten

Massgebend ist der Wert des Nachlasses zum Todeszeitpunkt.

Immobilien im Kanton Luzern unterliegen der Luzerner Erbschaftssteuer – auch wenn der Erblasser ausserhalb gewohnt hat.

Die Erbin oder der Erbe ist steuerpflichtig; eine solidarische Haftung besteht nicht immer.

Wie kann man Erbschaftssteuern im Kanton Luzern reduzieren?

Frühzeitige Vermögensübertragung:

Schenkungen, die mehr als 5 Jahre vor dem Tod erfolgen, sind steuerfrei.

Begünstigung steuerbefreiter Organisationen

Testament oder Erbvertrag, um den Nachlass steuerschonend zu strukturieren

Fazit

Die Erbschaftssteuer im Kanton Luzern ist insgesamt eher moderat.

Während Ehegatten immer steuerfrei sind, gelten für Kinder und Enkel nur in Gemeinden mit

Nachkommensteuer Sätze ab ca. 1 % nach einer Freigrenze von CHF 100’000.

Für entfernte Verwandte und Nichtverwandte können die Abgaben jedoch deutlich höher ausfallen (bis über 20 %).

Eine vorausschauende Planung kann helfen, die Steuerlast zu reduzieren.

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