fristverlängerung steuern luzern

Die Steuererklärung gehört zu den wiederkehrenden Aufgaben, die niemand gerne erledigt, aber doch alle betrifft. Auch im Kanton Luzern ist es wieder soweit: Ab Anfang 2025 werden die Unterlagen für die Steuererklärung 2024 verschickt. Für viele beginnt damit der jährliche Papierkrieg für andere ist es ein klarer Termin im Kalender, den man zügig abhaken möchte.

 

Egal, zu welchem Typ Sie gehören: Es lohnt sich, den Überblick über die geltenden Fristen zu behalten. Wer die Steuererklärung nicht rechtzeitig abgeben kann, hat im Kanton Luzern die Möglichkeit, eine Fristverlängerung zu beantragen. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie das funktioniert und bis wann Sie spätestens handeln müssen.

 

Die ordentliche Abgabefrist: 31. August 2025

Im Kanton Luzern haben Steuerpflichtige etwas länger Zeit als in vielen anderen Kantonen. Die ordentliche Einreichefrist für die Steuererklärung 2024 läuft bis zum 31. August 2025. Bis zu diesem Datum sollten alle steuerpflichtigen Personen ihre Steuererklärung ausgefüllt und unterschrieben einreichen – entweder in Papierform oder über das Online-Portal LUtax, das vom Kanton Luzern zur Verfügung gestellt wird.

 

Wer alle relevanten Unterlagen frühzeitig sammelt , wie Lohnausweise, Bankauszüge, Versicherungsbelege oder Nachweise zu Abzügen wie Krankheitskosten oder Spenden, hat gute Chancen, diese Frist problemlos einzuhalten.

 

Wenn die Zeit nicht reicht: Fristverlängerung bis 31. Dezember 2025 möglich

Trotz der vergleichsweise langen Frist bis Ende August kann es sein, dass man aus beruflichen, privaten oder gesundheitlichen Gründen mehr Zeit benötigt. Dafür bietet der Kanton Luzern eine Fristverlängerung bis zum 31. Dezember 2025 an. Diese Regelung gilt kantonal einheitlich, das heisst, sie ist für alle Gemeinden und Steuerpflichtigen gleich, ein Vorteil, der für Übersichtlichkeit sorgt.

 

So beantragen Sie die Fristverlängerung im Kanton Luzern

Der Antrag auf Fristverlängerung ist einfach und auf verschiedenen Wegen möglich:

 

  1. Online über das Portal LUtax
    Am bequemsten funktioniert der Antrag online. Über das Steuerportal LUtax können Sie die Fristverlängerung rasch und unkompliziert beantragen. Dafür benötigen Sie die persönlichen Zugangsdaten, die Sie mit den Steuerunterlagen erhalten haben.

  2. Schriftlich oder per E-Mail
    Wer den Online-Weg nicht nutzen möchte, kann die Fristverlängerung auch schriftlich oder per E-Mail beantragen. Dabei sollten Sie Ihre vollständigen Personalien, die Steueridentifikationsnummer und das gewünschte neue Abgabedatum angeben.

  3. Telefonisch bei der kantonalen Steuerverwaltung
    In Luzern ist es auch möglich, telefonisch eine Fristverlängerung zu beantragen. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Website der Luzerner Steuerverwaltung.

Was passiert ohne Fristverlängerung?

 

Wer die Steuererklärung weder fristgerecht einreicht noch eine Verlängerung beantragt, muss mit Mahngebühren und Verwaltungskosten rechnen. Zudem droht eine Ermessensveranlagung, bei der die Steuerbehörde das Einkommen und Vermögen schätzt. Dies kann für Sie finanziell nachteilig sein, da mögliche Abzüge nicht berücksichtigt werden. Es lohnt sich also, entweder rechtzeitig abzugeben oder eine Verlängerung zu beantragen.

 

Für wen ist die Fristverlängerung gedacht?

 

Die Fristverlängerung steht allen Steuerpflichtigen im Kanton Luzern offen, egal ob Sie Arbeitnehmer, Rentner, Studierende oder selbständig Erwerbende sind. Auch Unternehmen können eine Verlängerung beantragen, um ihre Geschäftsbuchhaltung ordentlich abschliessen und korrekt einreichen zu können.

 

Zusammengefasst: Ihre Optionen im Überblick

  • Ordentliche Frist: 31. August 2025

  • Maximale Fristverlängerung: 31. Dezember 2025

  • Beantragung: Online über LUtax, schriftlich, per E-Mail oder telefonisch

  • Kosten: In der Regel kostenlos, wenn rechtzeitig beantragt

  • Konsequenzen bei Versäumnis: Mahngebühren, Ermessensveranlagung, zusätzliche Kosten

Unser Tipp: Frühzeitig planen oder Fristverlängerung sichern

 

Auch wenn der Sommer noch weit weg erscheint: Die Steuererklärung sollte nicht bis auf den letzten Drücker aufgeschoben werden. Planen Sie frühzeitig oder sichern Sie sich rechtzeitig eine Fristverlängerung. So können Sie den Jahresendspurt entspannt angehen und vermeiden unerwünschte Folgen.